DIJuF-Stellungnahme

RefE zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täter*innenarbeit im Gewaltschutzgesetz

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referent*innenentwurf (RefE) vorgelegt, der die elektronische Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) im Gewaltschutzgesetz (GewSchG) verankern und eine Rechtsgrundlage für die Verpflichtung von Täter*innen zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen normieren soll.

04.11.2025

Ziel ist es, die Sicherheit für Gewaltbetroffene zu erhöhen und ein schnelles Eingreifen der Sicherheitsbehörden zu gewährleisten. Neben der Erweiterung des GewSchG sieht der RefE eine Änderung von § 1684 BGB („Umgang des Kindes mit den Eltern“) vor. Zwei neue Absätze sollen es Gerichten ermöglichen, erforderliche Maßnahmen nach dem GewSchG, insbesondere die eAÜ, auch gegenüber einem Elternteil anzuordnen, dessen Umgang eingeschränkt oder ausgeschlossen wurde und der eine Tat nach dem GewSchG gegenüber dem Kind begangen hat. Die Stellungnahme des DIJuF konzentriert sich auf die vorgeschlagene Neuregelung in § 1684 Abs. 5 und 6 BGB-E.

Das Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V.. (DIJuF) begrüßt ausdrücklich, dass das BMJV Maßnahmen zur Stärkung des Gewaltschutzes vorlegt. Analoge Regelungen im Umgangsrecht werden ebenfalls als wichtiger Baustein angesehen. Zugleich weist das Institut darauf hin, dass damit weitere Reformen im Kindschaftsrecht nicht entbehrlich werden.

Weitere Informationen finden sich auf der Website des DIJuF.

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. vom 23.09.2025

Redaktion: Rebekka Foeste