Sozialpolitik
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung - ver.di fordert verlässliche Standards für Pädagogik und Personal
In einem Jahr tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Doch ohne klare Regeln, Personal und Finanzierung droht ein Fehlstart. ver.di warnt: Länder und Kommunen sind unzureichend vorbereitet – mit fatalen Folgen für Kinder, Eltern und Beschäftigte. Jetzt ist entschlossenes Handeln gefragt.
15.08.2025
01. August 2026 – dann tritt der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Doch was nützt Eltern ein einklagbarer Anspruch auf acht Stunden Bildung und Betreuung pro Tag für ihre Kinder, wenn die Voraussetzungen für eine qualitätsvolle Umsetzung nicht stimmen? Leider droht der geplanten Ganztagesbetreuung bereits jetzt ein organisatorischer und pädagogischer Fehlstart – mangels Vorbereitung insbesondere der Bundesländer. Dazu darf es nicht kommen, erklärt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an diesem Stichtag, genau 365 Tage vor dem Start des Ganztagsanspruchs in Deutschland.
„Wir stellen mit großer Sorge fest, dass sich gerade die Jugend- und Bildungsministerien der westdeutschen Flächenländer immer noch nicht um Standards bei Qualität, Finanzierung und Organisation des Ganztagsanspruchs kümmern“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle am Freitag. Die Länder seien dafür zuständig, rechtzeitig praktikable Ausführungsbestimmungen zur neuen Rechtslage für ihre Kommunen zu erlassen. Nur so werde gesichert, dass zum Start des Ganztagsanspruchs hinreichend Personal eingestellt, Kostenübernahmen geklärt, der Ausbau der Einrichtungen erfolgt und die Qualität des pädagogischen Angebots gewährleistet sei.
„„Leider steuern wir auf das genaue Gegenteil zu. Die klammen Kommunen werden mit der Umsetzung des Ganztagsanspruchs allein gelassen. Damit droht eine katastrophale Einführung mit massenhaft fehlenden Plätzen, prekären Arbeitsbedingungen, Personalmangel und ungeeigneten Räumen,“
sagte Behle.
Es dürfe nicht sein, dass die allzu oft prekäre Finanzlage der Kommunen über die Qualität des örtlichen Ganztagsangebots entscheide. „Sonst haben wir in einem Jahr vor allem überlastete Beschäftigte, unterversorgte Kinder und frustrierte Eltern – alles auf einmal“, warnte die Gewerkschafterin.
ver.di verbindet mit der 2021 beschlossenen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) die Hoffnung auf mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und für Väter. Dies ist aber nur durch eine hohe pädagogische Qualität und durch Verlässlichkeit des Angebots möglich. Dafür müssen die Länder via Ausführungsregelungen einen verbindlichen Rahmen setzen, in dem die Kommunen die Umsetzung realisieren können: Hierzu zählen klare Zusagen über die Mitfinanzierung durch die Länder, über die Personalschlüssel, Fortbildungen, aber auch etwa über die Zusammenarbeit mit den Landesjugendämtern und den Jugendhilfeträgern jeweils am Ort.
Schon jetzt, noch ohne Rechtsanspruch, werde zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen deutlich, dass fehlende Landesregelungen zu prekären Ganztagsbedingungen für Kinder und auch für Beschäftigte führen: Viel zu häufig beaufsichtigen pädagogische Laien und Laiinnen mit befristeten Arbeitsverträgen große Kindergruppen in ungeeigneten Räumen. Damit werde verletzendes Verhalten zwischen Kindern, problematische Situationen zwischen Kolleginnen und Kollegen, aber auch ein pädagogisch inadäquater Umgang mit Kindern riskiert.
„Dies ist für uns in keiner Weise hinnehmbar“, betonte ver.di-Vize Christine Behle.
„Wir fordern die zuständigen Landesministerien auf, die verbleibenden zwölf Monate bis zum August 2026 zu nutzen, um im Interesse der Kinder, der Familien und der Beschäftigten die dringend notwendigen Ausführungsregelungen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz auf den Weg zu bringen.“
Quelle: ver.di vom 01.08.2025
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