Sachsen-Anhalt
Quereinstieg in den Erzieher*innenberuf - Land fördert Praktika für mehr Fachkräfte


Sachsen-Anhalts Sozialministerium fördert auch in den Jahren 2025 und 2026 den Quereinstieg in den Erzieher*innenberuf. Aus Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes unterstützt das Land weiterhin das verpflichtende 600-stündige Vorpraktikum für Berufswechsler*innen. Pro Jahr stehen 25 vergütete Praktikumsplätze zur Verfügung.
07.04.2025
In diesem und nächstem Jahr stehen jeweils 25 geförderte Praktikumsplätze zur Verfügung. Die Vergütung orientiert sich am Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes und beträgt bis zu 8.700 Euro.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne sagt:
„Die Förderung des Vorpraktikums erleichtert den Quereinstieg in den Erzieher*innenberuf und sorgt für mehr qualifizierte Fachkräfte in den Einrichtungen. Zahlreiche Absolvent*innen bestätigen, dass sie ohne diese Unterstützung den Schritt nicht gewagt hätten. Im Anschluss bietet sich die Möglichkeit einer praxisintegrierten und finanzierten Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft. Damit wollen wir Quereinsteigende in den Einrichtungen halten, in die sie bereits hineingewachsen sind.“
Wer als Quereinsteiger*in ab dem 1. August 2025 oder 2026 eine Erzieher*innenausbildung beginnen möchte, muss in der Regel zuvor ein mindestens 600 Stunden umfassendes Praktikum in einer Kindertageseinrichtung absolvieren. Ausgenommen hiervon sind unter anderem Personen mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr im pädagogischen Bereich. Interessierte sollten sich schnell mit einem kommunalen oder freien Träger in Verbindung setzen, einen Praktikumsvertrag abschließen und gemeinsam mit der Einrichtung den formlosen Förderantrag beim Sozialministerium einreichen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Bewerber*innen ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen können.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 03.04.2025
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