Sexuelle Gewalt gegen Kinder
Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren


Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat den „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren“ vorgestellt. Der Praxisleitfaden wurde am 10.11.2022 veröffentlicht.
22.11.2022
Im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen arbeiten Vertreter:innen aus Politik und Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Fachpraxis sowie Betroffene in der Arbeitsgruppe “Kindgerechte Justiz” daran, Gerichtsverfahren für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche kindgerechter und sensibel zu gestalten.
Für ein gewaltfreies Aufwachsen
Der neue Praxisleitfaden richtet sich in erster Linie an Familienrichter:innen. Zugleich spricht er aber auch die weiteren wichtigen Verfahrensakteure an, nämlich Mitarbeiter:innen der Jugendämter, Verfahrensbeistände sowie Rechtsanwält:innen. Der Leitfaden ist das Ergebnis mehrerer Anhörungen und Fachgespräche, an denen Justiz und Anwaltschaft, Verfahrensbeistände, die Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen, Kinderschutzorganisationen, Gesundheitswesen, Wissenschaft, Justizverwaltungen und der Betroffenenrat der UBSKM teilgenommen und ihre Beiträge eingebracht haben.
Lisa Paus, Bundesfamilienministerin begrüßt den Leitfaden und betont, dass es sehr wichtig sei, dass Kinder und Jugendliche in Justiz und Verwaltung auf Menschen treffen, die einfühlsam und altersgerecht mit ihnen umgehen. Denn Verfahren vor Familiengerichten können besonders für junge Menschen sehr belastend sein. Auch der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich freut sich über den Leitfaden. Für ihn hat der Schutz von Kindern höchste Priorität. Es sei die Aufgabe des Staates, die ungestörte Entwicklung und ein gewaltfreies Aufwachsen von Kindern zu gewährleisten, so Eisenreich.
Eine weitere Stimme zum Praxisleitfaden kommt von Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM):
„Gerade von sexueller Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche erleben die Verfahren in den Familiengerichten oft als sehr belastend und auch traumatisierend. Damit sie sich gut und sicher begleitet fühlen, müssen die gerichtlichen Verfahren an ihren Bedürfnissen ausgerichtet werden. Hierfür müssen die Kinder und Jugendliche bei allen Verfahrensschritten altersgemäß und betroffenenzentriert aufgeklärt, begleitet und angehört werden. Mit dem “Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren” geben wir Familienrichterinnen und Familienrichtern und weiteren am Verfahren beteiligten Berufsgruppen konkrete Empfehlungen, wie sie die verschiedenen Verfahrensschritte im Interesse und zum Wohle der Kinder und Jugendlichen gestalten können. Auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit und der Ausbau und die Wahrnehmung von Qualifizierungsangeboten müssen mit Blick auf die Sensibilisierung aller Beteiligten weiter gestärkt werden. Der heutige Austausch zwischen Justizministerkonferenz und Vertreterinnen und Vertretern des Nationalen Rates zu dem neuen Praxisleitfaden setzt ein wichtiges Signal an die Länder, Justiz kindgerechter und betroffenensensibler zu gestalten.“
Der „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren“ kann auf der Website des Nationalen Rates online aufgerufen werden und auch als Druckexemplar bestellt werden.
Quelle: Bayerische Staatskanzlei vom 10.11.2022
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