Bundesjugendring

Pflichtdienst ist Eingriff in die Freiheitsrechte junger Menschen

Aktuell kursiert wieder die Idee eines gesellschaftlichen Pfichtdienstes. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat sich für einen solchen verpflichtenden Dienst ausgesprochen, der die alte Debatte neu aufwärmt. Junge Menschen sollen verpflichtend ein Jahr Dienst in sozialen Einrichtungen leisten, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Nun nahm auch der deutsche Bundesjugend Stellung dazu und kritisierte die Debatte.

27.06.2022

„Es ist überflüssig, ausschließlich jungen Menschen einen Pflichtdienst aufzuzwingen“ kritisierte Daniela Broda, Vorsitzende des Bundesjugendrings. Millionen engagierte junge Menschen in der Jugendarbeit und in Freiwilligendiensten leisten aus eigenen Stücken bereits viel für den Zusammenhalt in der Gesellschaft.

Der Bundesjugendring stellte klar: Zwangsdienste sind unnötig und kontraproduktiv. Engagement kann und darf nicht erzwungen werden. Und die Praxis zeigt: Jedes Jahr ist die Nachfrage nach Freiwilligendienstplätzen höher als das Angebot. Statt neue Pflichtdienste zu schaffen, müssen bestehende Freiwilligendienste finanziell gestärkt und ausgebaut werden.

„Freiwilligendienste dürfen nicht verzweckt werden, um personelle Engpässe in sozialen Berufen oder der Bundeswehr zu überbrücken. Sie müssen als attraktive Lern- und Bildungsorte gestaltet und ausgebaut werden“, forderte Daniela Broda.

Ein Pflichtdienst ist ein verfassungsrechtlich hochproblematischer Eingriff in die Freiheitsrechte junger Menschen und in ihre individuelle Lebensplanung. Freiwilligkeit und Selbstbestimmung sind die Basis für erfolgreiches Engagement. Dafür stehen die Jugendverbände, in denen sich über sechs Millionen junge Menschen freiwillig engagieren: für Demokratie, für Nachhaltigkeit, für Beteiligung, für Soziales.

„Anerkennung und Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement und nicht Zwang und Dienstpflicht führen zu mehr Solidarität. Und zwar unter allen Menschen, egal welchen Alters“, sagte Daniela Broda.

Quelle: Deutscher Bundesjugendring vom 14.06.2022

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