Coronavirus
PFAD: Empfehlungen zum Umgang mit Pflegekindern und ihren Familien

Normalität kehrt in vielen Lebensbereichen wieder ein – außer dort, wo es zu erneuten, regionalen Lockdowns kommt. Die Empfehlungen des PFAD Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. beziehen sich auf die Zeit der bundesweiten Kontaktbeschränkungen und bieten weiterhin – je nach regionaler Entwicklung – praktische Hinweise, um Kontakte elektronisch oder persönlich aufrecht zu erhalten.
01.07.2020
Die Corona-Krise hat großen Einfluss auf die Pflegekinderhilfe. Je nach aktueller Rechtslage im Bund und in den Ländern müssen Umgangskontakte von Pflegekindern mit ihren Eltern an die jeweilige Situation angepasst werden. Der PFAD Bundesverband hat deshalb umfangreiche Empfehlungen zum Umgang mit Pflegekindern und ihren Familien (PDF) zusammengestellt und sie mit Beispielen unterlegt.
Auszüge aus der Fachinformation
Grundsätzliches
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Dieses Recht gilt auch in Zeiten von Corona. Eine allgemeine Kontaktsperre lässt sich aus der Corona-Pandemie nicht ableiten.
Elektronische Kontakte
Von Kindern und Jugendlichen können telefonische oder Video-Kontakte sehr gut angenommen werden. Allgemeine Empfehlungen zu Häufigkeit oder Dauer der elektronischen Kontakte kann man schlecht geben. Für jedes Kind ist der Kontakt zu seinen Eltern anders. Wichtig ist bei elektronischen Kontakten, dass diese das familiäre Leben der Pflegefamilie achten.
Persönliche Kontakte
Möchten Eltern oder Pflegekinder nicht auf persönliche Kontakte verzichten, sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen. Es sind keine persönlichen Kontakte möglich, wenn Eltern oder Pflegefamilien in Quarantäne sind.
Kontakt zu Großeltern und anderen Verwandten
Videotelefonie und andere elektronische Medien sollten vorrangig genutzt werden. Das bedeutet aber nicht, dass persönliche Kontakte nicht stattfinden dürfen. Für persönliche Kontakte gilt das gleiche, wie für persönliche Kontakte mit den Eltern. Es gilt die Hinweise zu Informationen an Großeltern und andere Verwandte des Kindes zu berücksichtigen.
Kontakt von ehemaligen Pflegeeltern, zu Kindern die nun in anderen Hilfen leben
Solange in der Einrichtung keine Quarantäne ist, sollte es auch kein absolutes Kontaktverbot geben. Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe haben eine große Verantwortung für alle Kinder und Jugendlichen, die dort leben. Demzufolge können die Einrichtungen dafür Sorge tragen, dass innerhalb ihrer Einrichtung keine Besuche stattfinden. Sicher ist es möglich mit den Bezugsbetreuern oder der Heimleitung Termine zu vereinbaren, wo neben dem telefonischen Kontakt auch ein persönlicher Kontakt außerhalb der Einrichtung möglich ist. Die Verordnungen der Länder geben nur allgemeine Orientierung.
Vollständige PFAD-Empfehlungen zum Umgang mit Pflegekindern und ihren Familien (PDF)
Weiterführende Informationen
- Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft: vormundschaft.net/vormundschaft-in-zeiten-der-corona-krise
- Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF): www.dijuf.de/coronavirus-materialpool.html
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