Hilfen zur Erziehung

PFAD Bundesverband zur Mütterrente II

Adoptiv- und Pflegemütter sollen nicht wieder deshalb von der Mütterrente II ausgeschlossen werden, weil sie Kinder erst nach ihrem ersten Lebensjahr aufgenommen und großgezogen haben. Deshalb plädiert der Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. in seinem Positionspapier an die künftige Regierung.

23.01.2018

In den am 12.01.2018 veröffentlichten Ergebnissen der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD befindet sich folgende Aussage:

Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor 1992 haben wir einen ersten Schritt getan. Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Wir wollen die Mütterrente II einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Punkt sollen für Mütter gelten, die drei und mehr Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben.“ (S. 13)

Eine ähnliche Aussage hatten wir im letzten Koalitionsvertrag aus 2013. Auch damals war von Müttern und Erziehung die Rede. Bereits in den PFAD Papieren vom 29.12. 2014 sowie Mai 2015 machte der PFAD Bundesverband auf die Probleme einer „pauschalisierten Berechnung“ aufmerksam. Auch für das neue Versprechen einer „Mütterrente II“ ist zu befürchten, dass ein Großteil Mütter übergangen wird. Über 5 % der ca. 2,8 Millionen Rentnerinnen sind Adoptiv- und Pflegemütter!

Schon bei der letzten „Mütterrente“ gab es folgendes Problem: Die „Mütterrente“ wurde nur den Rentnerinnen zuerkannt, die bereits für ein Kind unter 12 Monaten Kindererziehungszeit anerkannt bekommen hatten. Damit war die „Mütterrente“ für Rentnerinnen nur die Erhöhung von einem auf zwei Entgeltpunkte. Wer bisher keinen Entgeltpunkt hatte, bekam auch keine Erhöhung (vgl. PFAD Mai 2015).

Der Text aus dem Sondierungspapier, wonach „künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet“ werden soll, lässt vermuten, dass die bereits Bezugsberechtigten eine Erhöhung bekommen, während diejenigen, die beim letzten Mal schon übergangen wurden, wieder leer ausgehen sollen.

Dabei ist es eine bedeutende und gesellschaftlich anerkennenswerte Leistung, auch ältere Kinder aufzunehmen und großzuziehen. Viele Adoptiv- und Pflegemütter, die jetzt im Rentenalter sind, haben dafür noch ihre Berufstätigkeit aufgeben müssen. Auch sie haben verdient, dass ihre Erziehungsarbeit sich in ihrer Rente niederschlägt.

Der PFAD Bundesverband fordert für alle Adoptiv- und Pflegemütter die Anerkennung der Erziehungsleistung, auch wenn diese erst jenseits des 1. Lebensjahres des Kindes begonnen hat!

Quellen:

Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD vom 12.01.2018

PFAD Pressemitteilung "Geburt = Erziehungsleistung ?" vom 29.12.2014

PFAD Pressemitteilung "Mütter ohne Geburt !" vom 05.2015

PFAD Positionspapier vom 22.01.2018 als pdf

Quelle: PFAD bundesverband der Adoptiv- und Pflegefamilien e.V.

Redaktion: Ulrike Schulz

Back to Top