Kinder- und Jugendschutz
NZFH sucht Jugendämter als Praxispartner

Im Rahmen der Dokumentation und Evaluation der Bundesinitiative Frühe Hilfen möchte das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) die Kooperationsbeziehungen zwischen Gesundheitswesen und der Kinder- und Jugendhilfe untersuchen, primär im Bereich Frühe Hilfen.
22.10.2013
Das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz fordert an verschiedenen Stellen die fachliche Ausgestaltung der interdisziplinären Zusammenarbeit an der Schnittstelle zwischen Gesundheitswesen und der Kinder- und Jugendhilfe. Im Rahmen der Dokumentation und Evaluation der Bundesinitiative Frühe Hilfen legt das Nationale Zentrum Frühe Hilfen daher einen Schwerpunkt auf die Untersuchung der Kooperationsbeziehungen zwischen diesen beiden Sozialleistungssystemen, primär im Bereich Frühe Hilfen (Kinderschutz an der Schnittstelle 8a), aber auch im Übergang zu Maßnahmen bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung.
Ziel des in Kooperation von Nationalem Zentrum Frühe Hilfen und Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund durchgeführten Teilprojektes ist es, die Bedeutung des Gesundheitssystems für den institutionellen Kinderschutz differenzierter herauszuarbeiten, insbesondere mit Blick auf die Hebammen und Familienhebammen und andere in den Frühen Hilfen bedeutsame Berufsgruppen des Gesundheitswesens.
Grundlage hierfür ist die seit 2012 laufende amtliche Bundesstatistik zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII. In Ergänzung zu dem dort verwendeten schmalen Katalog an Erhebungsmerkmalen und Merkmalsausprägungen sollen Gefährdungsmeldungen aus dem Gesundheitsbereich differenzierter untersucht werden.
Im Rahmen des Projektes wird dazu ein Erhebungsinstrument entwickelt, das unmittelbar anschlussfähig an den aktuellen Erhebungsbogen der amtlichen Statistik zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII ist. Im Rahmen einer Methodenstudie soll Anfang 2014 in ausgewählten Kommunen eine solche Zusatzerhebung durchgeführt werden. Dabei soll das Instrument auf Praktikabilität, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit hin getestet werden. Nach Abschluss des Pretests in den Kommunen ist geplant, das Instrument exemplarisch in ein bis zwei Bundesländern landesweit einzusetzen.
Jugendämter, die Interesse an einer Praxispartnerschaft haben und über die Erhebung Informationen über das Zusammenspiel von Jugendhilfe und Gesundheitswesen an der Schnittstelle 8a in ihrer Kommune erhalten möchten, bekommen weitere Informationen zum Projekt bei:
Gudula Kaufhold
Wissenschaftliche Referentin im Nationalen Zentrum Frühe Hilfen im Deutschen Jugendinstitut
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Telefon: 0231 7555539
E-Mail: [email protected]
Quelle: Nationales Zentrum Frühe Hilfen im Deutschen Jugendinstitutvom 21.10.2013
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