Gemeinsame Stellungnahme
Nutzung digitaler Medien und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Die Digitalisierung birgt Risiken für Kinder und Jugendliche, die gemäß der UN-Kinderschutzrechtskonvention geschützt werden müssen. Empfehlungen umfassen: keine digitalen Medien für Kinder unter drei Jahren, begrenzte Mediennutzung für ältere Kinder, Altersgrenzen für digitale Plattformen. Fünf Verbände haben eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht.
10.03.2026
Die Digitalisierung bietet viele Möglichkeiten. Vorrangig kommerziell motivierte digitale Angebote bergen jedoch bedeutsame Risiken für Kinder und Jugendliche. Nach der UN-Kinderschutzrechtskonvention haben Minderjährige u.a. ein Recht auf Entwicklung, Gesundheit, Schutz vor Gewalt und Missbrauch, Privatsphäre, (valide) Informationen und (balancierte) Teilhabe. Neben Maßnahmen zur Teilhabe und Befähigung sollte dieser Schutzgedanke bei allen aktuellen Debatten berücksichtigt werden.
Empfehlungen
Im Alter von 0 bis 3 Jahren:
- keine digitalen Medien
- Aufkleber auf digitalen Geräten: „Nicht geeignet für Kinder von 0 – 3 Jahren!“
- medienfreie öffentliche Zonen
Im Alter von 4 bis 5 Jahren:
- maximal 30 Minuten tägliche Medienzeit über alle Lebensbereiche
- Nutzung digitaler Medien klar begrenzt, strukturiert und gemeinsam
Im gesamten Altersbereich von 0 bis 5 Jahren:
- Erfassung der Mediennutzung in allen Vorsorgeuntersuchungen inklusive geschulter Kurzberatung
- frühpädagogische Qualitätsstandards, verbindliche Medienkonzepte und Evaluationspflicht in Kitas
Im Alter von 6 bis 18 Jahren:
- konsequente Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes durch die Anbieter digitaler Medien entsprechend des Digital Services Act (DSA)
- Altersgrenzen für Smartphones und bild- und videoorientierte, auf Algorithmen basierende Soziale Medien, Messenger, Online-Videospiele und Videoportale mit externer Kontaktmöglichkeit und nicht-supervidierte Generative-KI-Chatbots inklusive wirksamer Altersverifikation (keine Nutzung vor 14, beschränkte Nutzung vor 16, danach freie Nutzung)
- Begrenzung digitaler Spiele gemäß USK einschließlich wirksamer Altersverifikation inklusive Einrichtung einer unabhängigen staatlichen Bewertungsstelle
- Verbot manipulativer Designmechaniken in Angeboten für Kinder und Jugendliche
- Elternbildung in digitaler Erziehung und Selbstwirksamkeitserleben (Empowerment)
- übergeordnete Stärkung der Früherkennung psychischer Belastungen und Störungen
- schul- und bundeslandübergreifend standardisierte Medienkompetenzunterrichtsangebote ab der Grundschule
- gezielte Nutzung digitaler Medien zu akademischen Zwecken bei gleichzeitigem Verbot privater Smartphones in der Schule
- Training von Selbstregulation und Sozialkompetenz als Resilienzfaktoren
- Breite Förderung der analogen Freizeitgestaltung für Kinder
- Forschungsförderung und Stärkung evidenzbasierter präventiver Maßnahmen
- Begleitforschung zu regulatorischen Maßnahmen, damit diese bei Bedarf angepasst werden können
Zur detaillierten Begründung der Empfehlungen vgl. die Grundlage der Stellungnahme: Wissenschaftliche Ausarbeitung durch die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Mediennutzung und psychische Gesundheit: Nutzung digitaler Medien und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
Stellungnahme zum Download (PDF: 542 KB)
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie vom 19.02.2026
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