Coronavirus
NRW: Rettungsschirm für Träger der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Höhe von 72 Millionen Euro
![Eien Hand hält viele 20er, 50er, 100er und 200er Euroscheine. Eien Hand hält viele 20er, 50er, 100er und 200er Euroscheine.](/fileadmin/_processed_/2/e/csm_Euroscheine-Hand-F-vege_e6c99c7717.jpg)
Die Corona-Pandemie stellt auch die freien Träger der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit vor große Herausforderungen. Vor allem aufgrund von Einnahmeausfällen können sie in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Notlage geraten. Auf Initiative des Kinder- und Jugendministeriums hat der Landtag zusätzliche Landesmittel in Höhe von 72 Millionen Euro gewährt, um eine Absicherung der Träger In Nordrhein-Westfalen sicherzustellen.
18.05.2020
Mit der Bereitstellung der zusätzlichen Mittel sollen die Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit auch weiterhin den rund 2,7 Millionen jungen Menschen in Nordrhein-Westfalen zu Verfügung stehen. Zur Zielgruppe gehören dabei insbesondere Schülerinnen und Schüler sowie Kinder und Jugendliche, die im Rahmen von Vereins- und Gruppenfahrten Jugendherbergen oder auch Bildungsstätten besuchen.
Rettungsschirm für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
„Die freien Träger der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind für uns als Kinder- und Jugendland Nordrhein-Westfalen enorm wichtig. Wir stehen ihnen mit einer schnellen und unbürokratischen Hilfe in dieser Zeit zur Seite. Die starken und innovativen Strukturen unserer Trägerlandschaft sind bundesweit einzigartig und wir möchten, dass dies auch in Zukunft so bleibt“, erklärte Kinder- und Jugendminister Joachim Stamp.
Die finanzielle Unterstützung ist insbesondere gedacht für Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten, Jugendkunstschulen sowie freie Projektträger und sollen zur Kompensation existenzieller Härten im Zeitraum 01.03. – 31.12.2020 eingesetzt werden. Die Bedarfe werden in einem ersten Schritt bis zum 31.08.2020 ermittelt und bis dahin ausgezahlt. Die Mittel des Rettungsschirms wurden den Bewilligungsbehörden – den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen – gemäß den bereits gemeldeten Bedarfen zur Verfügung gestellt und werden zurzeit prioritär beschieden.
Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Nordrhein-Westfalen vom 15.05.2020
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