Jugendpolitik
NRW: Bessere Mobilität für junge Leute im ländlichen Raum
![Ein Vespa-Roller steht vor einem blauem Himmel mit vorbeiziehenden Wolken Ein Vespa-Roller steht vor einem blauem Himmel mit vorbeiziehenden Wolken](/fileadmin/_processed_/b/3/csm_vespa_Ivan-Ivankovic_pixabay_8bb6954f0c.jpg)
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Junge Menschen in Nordrhein-Westfalen können künftig den Moped-Führerschein ein Jahr früher erwerben. Das Landeskabinett hat am 14. Januar 2020 die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Moped-Führerscheins von 16 auf 15 Jahre beschlossen.
21.01.2020
„Gerade im ländlichen Raum eröffnet der Moped-Führerschein jungen Menschen eine zusätzliche Mobilitäts-Option für den Weg zur Schule oder zur Ausbildungsstelle, die wir in Nordrhein-Westfalen jetzt früher möglich machen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Moped-Führerschein mit 15
Sicherheit steht dabei für die Landesregierung an erster Stelle. Die bisher erforderliche Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Fahrerlaubnisprüfung bleibt Voraussetzung für den Erwerb des Moped-Führerscheins für Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h (Fahrerlaubnisklasse AM). Bislang konnten 15-Jährige nur die Mofa-Prüfbescheinigung für Krafträder bis 25 km/h erwerben.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM von 16 auf 15 Jahre zu senken.
Die Landesregierung setzt diese Möglichkeit nun umgehend um. Voraussichtlich bis Ende Januar wird die Verordnung zur Herabsetzung des Mindestalters in Kraft treten.
Hintergrund
In einem befristeten Modellversuch in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurde die Herabsenkung des Mindestalters in der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre getestet. Die dort gemachten Erfahrungen werden positiv bewertet. Eine Auswertung in den Modellversuchsländern hat ergeben, dass die Nutzung des AM 15 vor allem durch Jugendliche im ländlichen Raum erfolgt.
Quelle: Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.01.2020
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