Härtefallfonds
Nordrhein-Westfalen unterstützt Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien


Mit dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit” fördert die Landesregierung mit rund einer Million Euro auch in diesem Jahr wieder die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien.
14.02.2022
Alle jungen Menschen sollen die Möglichkeit haben, an einem Mittagessen in der Schule oder Tageseinrichtung teilzunehmen.
Sozialminister Karl-Josef Laumann erklärte: „Kinder und Jugendliche leiden unter den Einschränkungen in der Coronapandemie besonders. Für ihre Entwicklung ist der Kontakt zu Gleichaltrigen von wesentlicher Bedeutung. Niemand sollte aufgrund der finanziellen Situation seines Elternhauses von der Teilhabe an elementaren Dingen des Alltags ausgegrenzt werden. Alle jungen Menschen sollen die Möglichkeit haben, an einem Mittagessen in der Schule oder Tageseinrichtung teilzunehmen. Gemeinsame Mahlzeiten fördern den Zusammenhalt und wirken sich positiv auf die körperliche und geistige Gesundheit aus.”
Für die Förderung des Härtefallfonds stellt die Landesregierung seit 2011 jährlich eine Million Euro bereit. Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 wurden die Regelungen zum Fonds überarbeitet. Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird seitdem mit einem Pauschalbetrag und grundsätzlich für das gesamte Schuljahr gefördert.
Zudem ist eine finanzielle Beteiligung der Eltern weggefallen. Es können auch Ausgaben für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt gefördert werden, soweit die Mittel des Härtefallfonds nicht schon über die Finanzierung des Mittagessens ausgeschöpft sind.
Voraussetzung für die Unterstützung aus dem Fonds ist, dass die Familien trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Für die Gewährung müssen die Eltern einen Antrag bei der zuständigen Gemeinde stellen – dies geschieht in der Regel bei der Behörde, die auch Anträge für Leistungen des SGB II und / oder des Bildungs- und Teilhabepakets entgegennehmen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.02.2022
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