Sozialpolitik

Nationaler Sozialbericht: Viele Europa-2020-Ziele erfüllt

Bei Langzeitarbeitslosigkeit sowie der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren wurden die Ziele der Strategie Europa 2020 erreicht. Das geht aus dem Nationalen Sozialbericht an die EU-Kommission hervor. Kinderarmut, die soziale Absicherung gerade junger Menschen und ihrer Familien und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern bilden weitere Schwerpunkte.

14.04.2016

Jedes Jahr berichtet Deutschland der EU-Kommission über Entwicklungen im Sozialbereich. Das Kabinett hat nun den aktuellen Nationalen Sozialbericht beschlossen. Viele Ziele der Strategie Europa 2020 wurden demnach erreicht.  

Für den Berichtszeitraum gilt: Deutschland befindet sich weiter auf solidem Wachstumskurs. Die deutsche Wirtschaft ist im vergangenen Jahr um 1,7 Prozent gewachsen. Auch für 2016 wird ein Anstieg des Bruttosozialprodukts um 1,7 Prozent erwartet.

Mit 43 Millionen Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt 2015 wurde ein neuer Höchststand erreicht. Vor allem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat zugelegt. Demgegenüber war mit rund 2,8 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2015 der niedrigste Stand seit 1991 erreicht.

Vergleichsjahr 2008 

Für die Ziele der Strategie Europa 2020 gilt das Vergleichsjahr 2008. Daran gemessen hat Deutschland schon jetzt bestimmte Ziele erreicht oder sogar übertroffen:

  • Die Langzeitarbeitslosigkeit konnte seit 2008 um 43 Prozent gesenkt werden. Ziel für 2020 war eine Verringerung um mindestens 20 Prozent.
  • Die Erwerbsbeteiligung von Frauen konnte – wie angestrebt - auf 73 Prozent gesteigert werden.
  • Die Erwerbsbeteiligung der 55– bis 64-Jährigen liegt aktuell bei rund 66 Prozent und damit um sechs Prozentpunkte über dem nationalen Ziel.

10.000 junge Flüchtlinge in Ausbildung integriert

Bund, Länder und Kommunen unternehmen große Anstrengungen, um Flüchtlinge und Asylbewerber zu versorgen und zu integrieren. Die Bundesregierung hat Ländern und Kommunen in 2015 und 2016 zusätzlich rund 5,6 Milliarden Euro für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt.

Für Sprachkurse und berufliche Qualifizierung, aber auch für Betreuung, werden 2016 zusätzlich rund 4,2 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt mobilisiert: rund 575 Millionen Euro davon für Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt und 179 Millionen Euro für berufsbezogene Sprachkurse. Weitere 559 Millionen Euro sind 2016 für 300.000 neue Teilnehmer an Integrationskursen vorgesehen.

Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz verbindet Antragsbearbeitung und Vorbereitung einer Arbeitsaufnahme. So kann die Bundesagentur für Arbeit bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen aktiv werden.

Gemeinsam mit dem Zentralverband des Handwerks wurde die Qualifizierungsmaßnahme "Wege in Ausbildung für Flüchtlinge" gestartet. Dadurch können 10.000 Flüchtlinge im Alter zwischen 18 und 25 Jahren binnen zwei Jahren in Ausbildung integriert werden, unterstützt von Willkommenslotsen.

Kinderarmut durch geringes Elterneinkommen

Auskömmliche Beschäftigung ist das wirksamste Mittel, um Armut zu bekämpfen. Kinder sind arm, wenn ihre Eltern arbeitslos sind oder kein ausreichendes Einkommen erzielen. Altersarmut betrifft Menschen, die während ihres Erwerbslebens zu wenig verdient haben. Deshalb bleibt es ein wichtiges Ziel, Langzeiterwerbslose wieder in Arbeit zu bringen.

Für Kinder und Jugendliche, Frauen und Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, mit Migrationshintergrund sowie Ältere gilt: In jeder Lebensphase müssen alle die Chance erhalten, ihre Möglichkeiten auszuschöpfen.

Soziale Absicherung: Wohngeld, BaföG und Elterngeld plus

In der Bildung gibt es gerechtere Chancen beispielsweise durch die Erhöhung der BAföG-Sätze.

Das Wohngeld wurde zum 1. Januar 2016 an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Der Anstieg der Nebenkosten wird nunmehr ebenfalls berücksichtigt. 

Die Bundesregierung bereitet ein Bundesteilhabegesetz vor, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu stärken.

Im Mai 2015 trat das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Kraft. In börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen muss der Frauenanteil bei Neubesetzung von Aufsichtsräten auf 30 Prozent erhöht werden. Für den öffentlichen Dienst des Bundes gilt nach wie vor das Ziel, dass Frauen und Männer gleichberechtigt an Führungspositionen teilhaben.

Für Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren sind, wurde das Elterngeld plus weiterentwickelt und um einen Partnerschaftsbonus ergänzt.

Gesundheitsversorgung modernisiert

Reformen des Gesundheitssystems gewährleisten, dass die Menschen auch in Zukunft flächendeckend und qualitativ hochwertig medizinisch behandelt werden.

So wird die medizinische Versorgung im ländlichen Bereich mit dem Versorgungsstärkungsgesetz verbessert. Die Krankenhäuser werden mit dem Krankenhausstrukturgesetz stärker auf Qualität orientiert. Das Gesetz zur Palliativ- und Hospizversorgung sichert Menschen in ihrer letzten Lebensphase gute medizinische und pflegerische Begleitung.

Mehr Qualität in der Pflege

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wird Pflegebedürftigkeitsbegriff erweitert. Zentral ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff: für körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigte Menschen wird so eine menschenwürdige Pflege gleichermaßen garantiert. Die bislang geltenden drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade abgelöst.

Das neue Begutachtungssystem und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden zum 1. Januar 2017 wirksam. Bis zu 500.000 Menschen zusätzlich können dadurch unterstützt werden.

Um die Ausstattung mit Fachkräften in der Pflege zu sichern, wird die Pflegeausbildung grundlegend reformiert. Bisher gab es drei verschiedene Ausbildungsgänge: Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Kinderkrankenpflege. Sie werden nun zu einer einheitlichen Pflegeausbildung zusammengeführt.

Die Strategische Sozialberichterstattung der Bundesregierung an die Europäische Kommission erfolgt jährlich. Federführend ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die strategischen Ziele, die für den Sozialbereich bis 2020 erreicht sein sollen, sind auf Grundlage der Daten von 2008 bemessen. Der Bericht 2016 umfasst den Berichtszeitraum vom 1. Mai 2015 bis 30. April 2016 und hat 41 Seiten.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 13.04.2016

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