Sachsen-Anhalt
Modellhafte Kooperation von Grundschule und Hort
Ein Modellprojekt des Bildungs- und Sozialministeriums in Sachsen-Anhalt förderte die Kooperation von Grundschule und Hort. Die Evaluation zeigt eine positive Entwicklung durch Austausch auf Augenhöhe, der die gemeinsame Arbeit zum Wohle der Kinder stärkt. Zugleich wird deutlich: es braucht Ressourcen, gemeinsame Strukturen und eine gute Zusammenarbeit.
19.08.2026
Mit dem Modellprojekt hat das Land das Ziel verfolgt, Impulse für eine noch engere Zusammenarbeit zu setzen, um den Kindern bestmögliche Bildung und Förderung zu ermöglichen und die Qualität in der Kooperation zwischen Grundschule und Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern. Nun liegen die Ergebnisse der Evaluation des Modellprojekts vor, die vom Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) durchgeführt wurde. Dafür wurden zum Anfang und zum Ende des Modellprojektes die Schulleitungen sowie die entsprechenden Hortleitungen separat befragt.
Die Evaluation würdigt die positive Entwicklung hin zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Schule und Hort. Durch den regelmäßigen pädagogischen Austausch, der über organisatorische Abstimmungen hinausgeht, konnte die gemeinsame Arbeit zum Wohle der Kinder gestärkt werden. Sie macht zugleich deutlich: Eine Kooperation von Grundschulen und Horten auf Augenhöhe ist kein Automatismus, sondern muss durch ausreichende Ressourcen, gemeinsame Strukturen und eine gelebte Zusammenarbeit im Arbeitsalltag aufgebaut und dauerhaft kultiviert werden. Diese Erkenntnisse werden auch von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) bestätigt. Sie war vom Land mit der Prozessbegleitung beauftragt und hat mit ihrer fachlichen Beratung der verschiedenen Akteure und den fachlichen Impulsen zu dieser positiven Entwicklung in der Zusammenarbeit der beteiligten Einrichtungstandems aus Schule und Hort beigetragen.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne:
„Die Evaluation bestärkt uns darin, weiter an der Kooperation von Grundschulen und Horten auf Augenhöhe zu arbeiten. Sachsen-Anhalt erfüllt den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bereits seit Jahrzehnten. Während andere Bundesländer zunächst in den Systemaufbau investieren müssen, bietet uns das Ganztagsförderungsgesetz die Chance, die bestehenden Angebote weiter zu verbessern. Dabei geht es nicht um ein Verschmelzen des Hort- und Schulsystems, sondern um eine bestmögliche Verzahnung.“
Bildungsminister Jan Riedel:
„Kinder profitieren am meisten, wenn Schule und Hort ihre unterschiedlichen Stärken einbringen und gemeinsam Verantwortung für ihre Entwicklung übernehmen. Das Modellprojekt zeigt eindrucksvoll, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe den pädagogischen Alltag bereichert und die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler nachhaltig stärkt. Deshalb rufe ich alle Grundschulen und Horte in Sachsen-Anhalt dazu auf, ihre Zusammenarbeit im Sinne eines gelebten Kooperationsgebots weiter zu stärken. Nur wenn beide Partner eng zusammenarbeiten, schaffen wir die besten Voraussetzungen für den Bildungserfolg unserer Kinder. Die gewonnenen Erkenntnisse sind für uns ein wichtiger Kompass, um diese Kooperation künftig noch gezielter weiterzuentwickeln.“
Hintergrund
Der mit dem Ganztagsförderungsgesetz des Bundes geregelte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder tritt ab dem 1. August 2026 – beginnend mit den Schüler*innen der 1. Klasse – stufenweise in Kraft. Ab 2029 soll allen Kindern der Klassen eins bis vier bundesweit eine ganztägige Betreuung zustehen. In Sachsen-Anhalt besteht dieser Rechtsanspruch bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten und geht über den ab August geltenden bundesdeutschen Mindestanspruch von 8 Stunden täglich hinaus. Das aktuelle System aus Grundschule mit verlässlicher Öffnungszeit von 5,5 Stunden und Hort ermöglicht eine maximale Betreuung von bis zu 11,5 Stunden je Schultag und bis zu 10 Stunden je Ferientag.
Quelle: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.07.2026
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