Kinderschutz
Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung: Start des angekündigten Hilfefonds ist ein längst überfälliges Signal


Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, fordert zum Bilanztreffen des Runden Tisches von der Bundesregierung einen konkreten Fahrplan bis Sommer 2013.
21.02.2013
„Die Ankündigung der Bundesregierung, jetzt mit 50 Millionen Euro den Hilfefonds für Betroffene aus dem familiären Bereich auch ohne die Beteiligung der Länder zu starten, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es nach wie vor große Versäumnisse gegenüber den Betroffenen gibt“, betonte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, vor dem heutigen Bilanztreffen des Runden Tisches. Es sei aber ein wichtiges und dringend notwendiges Signal, das er sehr begrüße. Eine konkrete Umsetzung und Möglichkeit der Antragstellung müsse bis Sommer 2013 folgen. Eine weitere Verzögerung sei nach dieser Ankündigung Betroffenen nicht mehr zumutbar.
„Bis gestern ist für Betroffene nicht klar gewesen, ob der vor 14 Monaten versprochene Hilfefonds überhaupt kommen wird“, so Rörig weiter, „Betroffene befinden sich in einem Vakuum aus Abwarten und Schweigen, sie sind zu Recht enttäuscht und frustriert, dass trotz der guten Empfehlungen des Runden Tisches bei ihnen bis heute nichts angekommen ist.“
Die Länder seien weiterhin in der Pflicht, gesamtgesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und ihrerseits 50 Millionen in den Hilfefonds einzuzahlen. Auch bei der personellen und finanziellen Absicherung und dem Ausbau des Beratungsnetzwerks stehen die Länder in der Verantwortung. Gleichzeitig müssten jedoch auch die bestehenden Hilfesysteme im Bereich des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) und im Gesundheitsbereich verbessert werden, damit Leistungen für Betroffene künftig aus den bestehenden Regelsystemen erbracht werden können. „Der Streit zwischen Bund und Ländern darf nicht länger auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden, bekundete Wertschätzungen und Mitgefühl der Politik müssen sich nun spürbar und auch materiell niederschlagen.“
Das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG), das u.a. eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen von drei auf 30 Jahre vorsieht, schlummere bereits seit 20 Monaten im Rechtsausschuss des Bundestages.
Rörig erinnerte gleichzeitig daran, dass das Thema Missbrauch auch nach dem Bilanztreffen des Runden Tisches nicht aus dem öffentlichen und politischen Blick verschwinden dürfe, „die weitere Einführung von Schutzkonzepten in Einrichtungen wird uns ebenso beschäftigen müssen wie beispielsweise die Frage nach einer unabhängigen, systematischen und umfassenden Aufarbeitung oder die Frage nach einer Verlängerung der strafrechtlichen Verfolgbarkeit von Kindesmissbrauch.“ In den Wahlprogrammen für die Bundestagswahl 2013 und im Regierungsprogramm der nächsten Legislaturperiode müsse das Thema Missbrauch einen festen Platz finden.
Quelle: Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung vom 20.02.2013
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