Flucht und Migration
Missbrauchsbeauftragter bekräftigt Forderung nach Betriebserlaubnis für Flüchtlingsunterkünfte
![Eine junge, dunkelhäutige Frau liegt auf einem Bett in einem Asylheim Eine junge, dunkelhäutige Frau liegt auf einem Bett in einem Asylheim](/fileadmin/_processed_/2/9/csm_Fotolia_63088348_Subscription_XXL_630x280_32116865b2.jpg)
Der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, mahnt den Schutz der geflüchteten Kinder vor Gewalt nicht aus dem Blick zu verlieren und fordert weiter Mindeststandards für Flüchtlingsunterkünfte.
12.10.2015
Statement des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig:
"Der Fall des kleinen Mohammed, der in Berlin verschwunden ist, und des Jungen, der gestern in der Nähe von Bremen vergewaltigt worden sein soll, erschüttern mich tief. Sie machen erschreckend deutlich, wie leicht es ist, sich Zugang zu Flüchtlingskindern zu verschaffen. Bei aller Anstrengung, überhaupt ausreichend Unterkünfte für Flüchtlinge bereit zu stellen, dürfen wir den Schutz der geflüchteten Kinder vor Gewalt nicht aus dem Blick verlieren. Es muss mit Nachdruck daran gearbeitet werden, dass Familien und besonders alleinstehende Mütter mit Kindern einen besonderen Schutz bei der Erstregistrierung und in Flüchtlingsunterkünften erfahren. Wir müssen alles dafür tun, dass die Menschen, die bei uns Schutz und Hilfe suchen, kein weiteres Leid erfahren.
Vielen Flüchtlingsunterkünften fehlt es an klaren Strukturen und Regeln. Dies bietet Tätern Gelegenheiten, Übergriffe auf Kinder zu begehen. Wir müssen von einem hohen Dunkelfeld ausgehen. Gewalttätige Übergriffe auf Flüchtlingskinder dürfen nicht als Einzelfälle bagatellisiert werden. Ich bekräftige daher meine Forderung nach der Einführung einer Betriebserlaubnis für Flüchtlingsunterkünfte, die sich an bestimmten Mindeststandards orientieren muss: Es ist wichtig, dass sich das Personal ein Basiswissen zum Thema aneignet und Flüchtlinge darüber informiert sind, dass sie sich in Deutschland bei sexuellen Übergriffen beschweren und Hilfen erhalten können. Hierzu müssen sie wissen, an wen sie sich in einer Unterkunft wenden können. Außerdem braucht es dringend strengere Kontrollen, wer wo wie ein- und ausgeht. Auch räumliche Standards wie geschützte und nach Geschlechtern getrennte Sanitärbereiche müssen gewährleistet sein. Bezogen auf den erschütternden Fall des Jungen in Bremen-Otterndorf bin ich froh, dass dieser Übergriff bekannt wurde und nicht ungesehen im Dunkelfeld geblieben ist. Es ist gut, dass sofort eingeschritten wurde und das Kind jetzt Hilfe erhalten kann. Gleichzeitig ist mir wichtig zu betonen, dass auch solche dramatischen Fälle nicht dazu führen, dass wir einen Generalverdacht gegen geflüchtete Menschen aussprechen. Sexuelle Gewalt kann es überall geben, dies ist kein kulturelles Problem."
Quelle: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 09.10.2015
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