Inklusion
Menschenrechtsinstitut fordert von der nächsten Bundesregierung eine aktive Politik für Menschen mit Behinderungen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören gesetzliche Reformen für Barrierefreiheit, Schutz vor Gewalt und eine Werkstätten-Reform. Die neue Regierung soll Inklusion und Selbstbestimmung aktiv fördern.
12.03.2025
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Parteien auf, bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen konkrete Schritte und Maßnahmen zu vereinbaren, die die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern. Dazu zählen gesetzliche Reformen, um den öffentlichen Raum barrierefreier zu gestalten, eine Strategie, um Menschen mit Behinderungen besser vor Gewalt zu schützen, und eine grundlegende Reform des Systems der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
„In nahezu allen Lebensbereichen bleiben Menschen mit Behinderungen bis heute benachteiligt. Wir brauchen in der nächsten Legislaturperiode eine starke Sozialpolitik, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt. Die neue Bundesregierung muss sich uneingeschränkt zum Prinzip der Inklusion und zur Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen bekennen. Dazu gehört eine aktive und engagierte Politik, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre Gleichstellung in den Fokus rückt“, erklärte Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der 21. Wahlperiode (2025-2029)“.
In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen. Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, die Inklusion und Selbstbestimmung behinderter Menschen zu zentralen Elementen der Werte- und Rechtsordnung zu machen und die Politik daran auszurichten.
Weitere Informationen
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 27.02.2025
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