Inklusion

Mehr politische Beteiligung von Menschen mit Behinderungen ermöglichen

Menschen mit Behinderungen wollen das politische und öffentliche Leben mitgestalten können. Insbesondere Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen erleben jedoch, dass sie nicht auf Augenhöhe beteiligt werden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte macht vor diesem Hintergrund Vorschläge, wie die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen auf Augenhöhe gelingen kann.

21.09.2018

In einer Demokratie sollte jede und jeder Einzelne die Möglichkeit haben, sich in politische Prozesse und Entscheidungen einzubringen. Menschen mit Behinderungen können sich jedoch wenig am politischen Leben beteiligen, da inklusive Beteiligungsformate in der Regel nur im Bereich der Behindertenpolitik zur Verfügung stehen.

Beteiligungsprozesse inklusiver als bislang gestalten

„Menschen mit Behinderungen dürfen nicht auf die Rolle als 'Experte in eigener Sache' reduziert und lediglich an behindertenpolitischen Entscheidungen beteiligt werden“, erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Bund, Länder und Kommunen sollten Beteiligungsprozesse in allen Politikbereichen inklusiver als bislang gestalten.“

Barrierefreie Verfahren und Formate entwickeln

Damit sich Menschen mit Behinderungen auf Augenhöhe beteiligen können, sollten in allen Politikfeldern und auf allen Ebenen barrierefreie Verfahren und Formate entwickelt werden. Zentral sind dabei zugängliche Informationen, Kommunikationshilfen wie Dolmetschen in Gebärdensprache, Leichte Sprache sowie Assistenzangebote. Wichtig ist auch, dass ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen für die Beteiligung an politischen Prozessen zur Verfügung stehen. Nur dann haben etwa kleinere Selbstvertretungsorganisationen die Möglichkeit, sich in politische Prozesse einzubringen.

Hintergrund

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland rechtsverbindlich.

Die ausführliche Position „Partizipation barrierefrei gestalten“ (PDF, 53 KB) des Deutschen Instituts für Menschenrechte steht zum Download zur Verfügung.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 17.09.2018

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