Bayern
Leitungs- und Verwaltungsbonus in der Kinderbetreuung
Der Freistaat setzt die Mittel aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“) auch weiterhin für die Zahlung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Entlastung der pädagogischen Leitungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen ein.
04.05.2021
Dazu Bayerns Familienministerin Carolina Trautner: „Im Jahr 2021 werden wir den Leitungs- und Verwaltungsbonus mehr als verdoppeln. Dafür stehen Mittel in Höhe von 88,3 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Bonus werden zusätzlich zur regulären Betriebskostenförderung gezielt der Einsatz von zusätzlichem Personal, die Durchführung einer qualifizierten Praktikantenanleitung und die Anschaffung von technischer Ausstattung finanziert.“
Qualitätssteigerung der Bildungs- und Erziehungsarbeit
Seit März 2020 verbessert der Leitungs- und Verwaltungsbonus die Arbeitsbedingungen für das pädagogische Personal. Trautner erklärt: „Der Bonus erhöht auf vielfältige Weise direkt oder indirekt die Qualität der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen. Mit der Einstellung von weiterem Personal und der Anschaffung technischer Geräte werden die Einrichtungsleitungen zeitlich entlastet und es wird ihnen ermöglicht, sich auf die Leitungsaufgaben zu konzentrieren. Die Leitungen haben zu Recht immer wieder darauf hingewiesen, dass ihnen die Zeit fehlt, die pädagogische Arbeit nach ihren Vorstellungen im Interesse der Kinder umsetzen zu können. Es war mir außerordentlich wichtig, diesem Wunsch nachzukommen. Mit den zusätzlichen Leistungen verbessern wir die pädagogischen Rahmenbedingungen in diesem Sinn ganz erheblich. Eine verbesserte Praktikantenanleitung steigert zudem die Attraktivität der Tätigkeit der künftigen Erzieher und Erzieherinnen und ist deshalb eine wichtige Maßnahme, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.“
Erfüllt ein Träger alle Voraussetzungen, so kann er für eine durchschnittliche Einrichtung mit 60 betreuten Kindern jetzt insgesamt einen Bonus von 29.480 Euro im Jahr erhalten. Bisher waren es 12.500 Euro im Jahr. Für das Jahr 2021 können die Anträge über die Gemeinden noch bis zum 30. September 2021 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das onlinegestützte Abrechnungsverfahren KiBiG.web.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 30.04.2021
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