Inklusion

Landtagsbeschluss stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Saarland am 19. Juni und die deutliche Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die unabhängige Monitoringstelle am Menschenrechtsinstitut begleitet mittlerweile sieben Bundesländer bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, künftig auch das Saarland.

25.06.2019

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Verabschiedung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes am 19. Juni. „Dem Saarland ist es gelungen, den gesetzlichen Rahmen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen deutlich zu stärken“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Das Gesetz habe wichtige Impulse der UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich des Begriffs von Behinderung, der Barrierefreiheit sowie der Stellung des Landesbehindertenbeauftragten aufgegriffen und damit die Rechte von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt.

Institutsdirektorin Beate Rudolf erklärte: „Wir begrüßen, dass der Saarländische Landtag beschlossen hat, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch eine unabhängige Monitoring-Stelle begleiten zu lassen. Das ist ein starkes Signal für die Menschen mit Behinderungen im Saarland.“ Das Institut sei bereits erfolgreich auf gesetzlicher Grundlage mit dem unabhängigen Monitoring in Nordrhein-Westfalen betraut. „Wir freuen uns daher, dass das Saarland hinsichtlich des unabhängigen Monitorings mit dem Institut zusammenarbeiten möchte.“

Weitere Informationen

Im Rahmen von drittmittelfinanzierten Projekten begleitet die Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in insgesamt sieben Bundesländern und untersucht dabei unterschiedliche Schwerpunkte. Weiterführende Informationen zu Projekten in den einzelnen Ländern finden sich unter www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/bundeslaender/

Das Gesetz zur Änderung  des  Saarländischen  Behindertengleichstellungsgesetzes und weiterer gesetzlicher Vorschriften (PDF, 310 KB) steht beim Landtag des Saarlandes zur Verfügung.

Der im Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Änderungsantrag des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (PDF, 148 KB) findet sich ebenfalls dort.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 24.06.2019

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