Jugendpolitik
Landesjugendhilfeausschuss Sachsen-Anhalt hat sich konstituiert
Magdeburg. Der Landesjugendhilfeausschuss des Landes Sachsen-Anhalt hat in seiner konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2011 Herrn Siegfried Hutsch zu seinem Vorsitzenden gewählt. Der Referent für Kinder- und Jugendhilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbands übernimmt damit zum zweiten Mal die Aufgabe des Vorsitzes.
26.10.2011
„Die 6. Amtsperiode beginnt bereits mit großen Herausforderungen“, so Hutsch „ich freue mich diese gemeinsam mit dem Ausschuss anzugehen und zu bearbeiten“.
Unterstützung wird Hutsch von seiner ebenfalls frisch gewählten Stellvertreterin Nicole Stelzer bekommen. Frau Stelzer arbeitet als Geschäftsführerin des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt. Als Wahlleiterin gratulierte Frau Dr. von Hoven vom Landesverwaltungsamt den beiden Gewählten als Erste, übergab die Amtsgeschäfte und bekundete, dass sie sich auf die gemeinsame und konstruktive Zusammenarbeit freue.
Darüber hinaus hat der Landesjugendhilfeausschuss seine Schwerpunkte für die kommende Amtsperiode festgesetzt. In den nächsten Sitzungen gilt es z.B. die Themen Inklusion,
Doppelhaushalt 2012/2013, die Ergebnisse des Strukturprozesses der Beratungslandschaft sowie das Kinderförderungsgesetz zu beraten.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung wurde darüber hinaus der Unterausschuss Jugendhilfeplanung neu eingerichtet. Ziel des Unterausschusses ist es, aktuelle Entwicklungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu beobachten, zu diskutieren und zu begleiten und diese für den Landesjugendhilfeausschuss vorzubereiten.
Die nächste Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses wird am 12.12.2011 stattfinden. Die Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses sind, soweit nicht anders deklariert, öffentlich.
Der Landesjugendhilfeausschuss bildet gemeinsam mit der Verwaltung das Landesjugendamt. Er befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt und erörtert insbesondere aktuelle Problemlagen von Kindern, Jugendlichen und Familien und gibt Anregungen zur landesweiten Weiterentwicklung der Jugendhilfe. Im Zusammenwirken aller Träger der Jugendhilfe vermittelt der Ausschuss zwischen den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe und dem für die Jugendhilfe zuständigen Ministerium. Um diese Aufgaben zu erfüllen, ist der Landesjugendhilfeausschuss mit umfassenden Beratungs- und Anhörungsrechten ausgestattet. Er ist darüber hinaus beschlussfassendes Gremium über alle Angelegenheiten des Landesjugendamtes, soweit diese nicht nach der Satzung des Landesjugendamtes Geschäfte der laufenden Verwaltung sind.
Quelle: Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V.
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