Recht
Landesjugendämter schnüren ein Paket von Empfehlungen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes
Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar 2012 wurden Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen rechtlich verankert. Dies machte eine Aktualisierung der Arbeitshilfe „Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe“ aus dem Jahr 2009 erforderlich.
03.12.2013
Bereits einige Jahre vor dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter mit der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen befasst. Die aktualisierte Arbeitshilfe <link http: www.bagljae.de downloads>„Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe“ (PDF 60 KB) setzt den neuen Schwerpunkt auf die ausführliche Darstellung der Beschwerdeverfahren und der Indikatoren zur Umsetzung von Beteiligung.
Parallel dazu wurden auf der 115. Arbeitstagung der BAG Landesjugendämter vom 6. bis 8. November 2013 in Göttingen die 2012 erarbeiteten <link http: www.bagljae.de downloads external-link-new-window external link in new>"Handlungsleitlinien zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Arbeitsfeld der betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen nach § 45 SGB VIII" (PDF 69 KB) auf den Bereich der Kindertagesbetreuung ausgeweitet. Das Papier war zunächst für die erlaubnispflichtigen Einrichtungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung erarbeitet worden und bedurfte einiger Ergänzungen und Differenzierungen, um nun für den gesamten Geltungsbereich des § 45 SGB VIII Gültigkeit zu erlangen.
Mit den gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ im Jahr 2012 entwickelten "Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz", den beiden oben genannten Papieren sowie mit dem zuletzt veröffentlichen Empfehlungspapier "Sicherung der Rechte von Kindern als Qualitätsmerkmal von Kindertageseinrichtungen" liefert die BAG Landesjugendämter ein Gesamtpaket zur Umsetzung der neuen Anforderungen des Bundeskinderschutzgesetzes mit einem Schwerpunkt bei der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen.
Die Leiterin des <link http: www.fruehehilfen.de external-link-new-window external link in new>Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) Mechthild Paul war Gast der Arbeitstagung und berichtete über die Umsetzung der Bundesinitiative "Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen". Die Themenschwerpunkte ihres Vortrags waren die Rolle und Aufgaben des NZFH sowie die Einbindung des Gesundheitswesens im Rahmen der Bundesinitiative, aktuelle und geplante Forschungsprojekte des NZFH und mögliche Kooperationsformen mit der BAG Landesjugendämter. Es wurde vereinbart, insbesondere bei der zukünftigen Ausgestaltung des dauerhaften Fonds Frühe Hilfen zusammenzuarbeiten, da die Landesjugendämter hier viele praktische Erfahrungen einzubringen haben.
Die BAG Landesjugendämter plant eine umfangreiche Handreichung zu den "Qualitätsmerkmalen und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII". In den Erarbeitungsprozess sollen Vertreterinnen und Vertreter der Jugendämter und der freien Träger einbezogen werden. Die mit diesem Auftrag betraute Arbeitsgruppe kooperiert mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene.
Auf der kommenden Arbeitstagung vom 14. bis 16. Mai 2014 in Mainz ist die Verabschiedung folgender Papiere vorgesehen:
- "Empfehlung zur Adoptionsvermittlung" - 7. aktualisierte Auflage
- "Flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung" - 2. aktualisierte Auflage
- "Handlungsrahmen für den Umgang mit Sexueller Gewalt in Einrichtungen" - 2. aktualisierte Auflage
- Handlungsempfehlungen zu Umgang mit Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen
- Schulsozialarbeit - ein Orientierungspapier zum Auftrag der Jugendhilfe
Alle Veröffentlichungen stehen unter <link http: www.bagljae.de>www.bagljae.de zur Verfügung.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 02.12.2013
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