Kindertagesbetreuung

Landesförderung für die Kita-Beitragsfreiheit in Hessen

Seit dem 1. August ist in Hessen im Umfang von sechs Stunden täglich für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt der Kindergarten beitragsfrei. Hierfür müssen die Kommunen lediglich bis 1. September einen Antrag auf Landesförderung stellen. Die Kommunen bekommen die volle Förderung für alle Wohnsitzkinder, das heißt auch solche, die keinen Kindergarten besuchen.

16.08.2018

„Ich freue mich, dass Stand heute bereits 367 Kommunen, also rund 87 Prozent, den Antrag auf Landesförderung gestellt haben. Damit entlasten wir die Eltern, indem dann sechs Stunden täglich beitragsfrei sind. Ich habe immer gesagt, ich gehe davon aus, dass wie schon bei der fünfstündigen Beitragsfreistellung seit 2007, wieder alle Kommunen mitmachen. Die derzeit noch keinen Antrag gestellt haben, rufe ich dazu auf, mitzutun und die Familien in ihren Regionen zu entlasten. Anträge können noch bis 1. September gestellt werden“, so Hessens Familienminister Stefan Grüttner am Freitag in Wiesbaden. Für die Antragstellung sind Satzungsänderungen bereits zu Beginn der Beitragsfreistellung nicht zwingend erforderlich, es genüge eine rechtsverbindliche Erklärung.

Entlastung vieler hessischer Familien

Der Minister betonte, dass die Kommunen für die Kinderbetreuung und die Gebührengestaltung vor Ort verantwortlich sind und die Landesregierung diese zuverlässig und mit so vielen Mitteln wie noch nie, bei dieser Aufgabe unterstütze. „Da die Kommunen die Kinderbetreuung selbst verantworten, sind die Beitragsstrukturen unterschiedlich. Viele hessische Familien werden jetzt entlastet und sparen viel Geld aufgrund der sechsstündigen Beitragsfreiheit. Hierfür haben wir den Durchschnittswert der Beiträge hessenweit ermitteln lassen – 135,60 Euro – , an diesem orientiert sich die Förderung. Und dieser Betrag wird für jedes Kind im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in den Kommunen zur Verfügung gestellt, die mitmachen. Ich gehe davon aus, dass die massiv erhöhte Landesförderung zur Entlastung der Eltern genutzt wird“, stellte Grüttner klar. Frankfurt komme mit den Landesmitteln so gut aus, dass der ganze Tag in allen drei Kindergartenjahren beitragsfrei gestellt wird. Bürgermeister Öztas in Heusenstamm habe die Beitragsfreistellung ebenfalls begrüßt und dazu aufgerufen „politische Ansichten außen vor zu lassen.“

Land investiert in die Kinderbetreuung

„Niemals zuvor hat eine Regierung so viel Geld in die Kinderbetreuung investiert! Das Land stellt hierfür in den Jahren 2018/2019 440 Mio. Euro zur Verfügung. Insgesamt fließen in den nächsten beiden Jahren über 1,5 Milliarden Euro in die Kinderbetreuung. Zum Vergleich: der Regierung unter Hans Eichel war das gerade einmal 65 Millionen Euro wert“, betonte Grüttner und sagte weiter: „Wir haben immer gesagt haben, dass eine Beitragsfreiheit wünschenswert ist, und wir diesen Weg weitergehen, sobald dies verantwortungsvoll mit dem Haushalt des Landes vereinbar ist. Wir als Land unterstützen die Kommunen und setzen die Rahmenbedingungen. Wenn Geld da ist, werden wir diesen Weg weitergehen.“

Förderung für alle Wohnsitzkinder

Gerade Großstädte profitieren vom neuen Gesetz der Landesregierung, weil die Kosten für die Jugendhilfemittel jetzt entfallen. Alle Kommunen bekommen die Förderung für alle Wohnsitzkinder, das heißt auch solche, die keinen Kindergarten besuchen. Hinzu kommt, dass bspw. Einrichtungen, die bislang nur vier Stunden angeboten haben, in den Genuss der vollen Förderung für die sechs Stunden kommen. Die Mittel seien zwar nicht zweckgebunden, aber der Minister stellte klar, dass er davon ausgehe, dass die Städte und Kommunen diese wieder in die Kinderbetreuung investieren. Ab 2020 ist eine Anhebung der Förderung von zwei Prozent vorgesehen.

„Die Hessische Landesregierung ist Partner der Kommunen und unterstützt sie, indem die Qualitätspauschale jetzt sukzessive weiter erhöht wird. Wir werden für die Qualität 2018 zwölf Millionen Euro zusätzlich, in 2019 37 Millionen Euro zusätzlich und schließlich ab 2020 50 Millionen jährlich zusätzlich zur Verfügung stellen, um parallel auch die Qualität weiter zu verbessen“, so Grüttner abschließend.

Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 10.08.2018

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