Baden-Württemberg
Landesfamilienpass 2026 ab sofort bei Städten und Gemeinden erhältlich
Der Landesfamilienpass 2026 bietet vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu über 140 Ausflugszielen in Baden-Württemberg. Erhältlich ist er in Städten und Gemeinden und richtet sich an Familien mit mindestens drei Kindern oder in besonderen Lebenslagen. Attraktionen inkludieren Freizeitparks, Museen und historische Stätten.
14.01.2026
Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und ihre Begleitpersonen auch 2026 vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Der Pass und die dazugehörigen Gutscheinkarten sind ab sofort bei den Städten und Gemeinden im Land erhältlich und richten sich besonders an Familien mit mehreren Kindern und in besonderen Lebenslagen.
„Der Landesfamilienpass entlastet Familien ganz konkret und eröffnet Kindern echte Teilhabe vom Museumsbesuch bis zum Freizeitpark. Wir wollen Kindern die Möglichkeit geben, gut aufzuwachsen und aktiv an unserer Gesellschaft teilzuhaben – mit fairen Chancen auch und gerade für benachteiligte Familien. Gerade in schwierigen Zeiten wollen wir Familien positive Erlebnisse ermöglichen, die sonst nicht selten am Geld scheitern. Über 140 Angebote unserer Kooperationspartner laden Familien zu spannenden gemeinsamen Aktivitäten ein“,
sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Dienstag (16. Dezember) in Stuttgart. „Mit dem Landesfamilienpass schaffen wir dafür wertvolle Anregungen und günstige Gelegenheiten.“
Einen Landesfamilienpass können unter anderem Familien beantragen, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben.
Landesfamilienpass mit sozialer Komponente
Familien in besonderen Lebenslagen erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind. Dadurch können auch Familien einen Landesfamilienpass erhalten, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, die Kinderzuschlag beziehungsweise Bürgergeld erhalten oder die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Ausgewählte Attraktionen im Jahr 2026
Mit dabei sind unter anderem auch wieder die drei großen Freizeitparks im Land, der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn sowie das Ravensburger Spieleland in Tettnang. Auch Freizeitbäder, zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen.
Neu hinzu kommt ab dem 1. Januar 2026 der Sonderrabatt für Familienpassbesitzer auf die Fahrten mit der WESTbahn. Familien mit dem Landesfamilienpass erhalten das ganze Jahr über einen Rabatt von zehn Prozent auf den jeweils gültigen regulären Ticketpreis (WESTflexpreis) für Reisen innerhalb Deutschlands sowie für internationale Verbindungen, wenn sie bei der Online-Buchung unter der Rubrik „Vergünstigung“ Familienkarte wählen und bei der Kontrolle im Zug den Landesfamilienpass vorzeigen.
Das Besucherbergwerk ist nach der Renovierung wieder geöffnet. Die Saison dauert von 1. Mai 2026 bis zum 3. Oktober 2026. Familien mit dem Landesfamilienpass erhalten auf die Familienkarte eine Ermäßigung von fünf Euro.
Das Heimatmuseum der Stadt Leutkirch bietet neben zahlreichen Exponaten zur Entwicklung des Ortes auch eine Druckerwerkstatt, in der Drucker und Schriftsetzer ihr Handwerk präsentieren. Familien mit dem Landesfamilienpass bekommen kostenfreien Eintritt.
Eine Vergünstigung bietet auch wieder (ausschließlich an der Kasse) die Wilhelma in Stuttgart. Der Gutschein berechtigt zusammen mit dem Pass in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 2026 (Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte zum jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs.
Beim Gutschein Blühendes Barock erhalten Passinhaber*innen eine Familieneintrittskarte zum Sonderpreis (die Höhe steht noch nicht fest).
Quelle: Baden-Württemberg Ministerium für Soziales, Gesundheit und Inetragtion vom 16.12.2025
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