Mecklenburg-Vorpommern

Land baut Hilfen für Kinder psychisch- oder suchtkranker Eltern weiter aus

In Mecklenburg-Vorpommern sind schätzungsweise 73.000 Kinder und Jugendliche von psychischen oder Suchtbelastungen in ihren Familien betroffen. Das Projekt KipsFam des Sozialministeriums unterstützt diese jungen Menschen durch lokale Projekte, die ab sofort gefördert werden können. Vereine, Kommunen und andere Träger sind aufgerufen, sich mit kreativen Projektideen zu bewerben.

04.09.2024

Kinder und Jugendliche, die in psychisch oder suchtbelasteten Familien aufwachsen, sind keine Einzelfälle. Alleine in Mecklenburg-Vorpommern gehen Schätzungen von rund 73.000 Betroffenen aus. Um sie besser zu unterstützen, hat das Sozialministerium zuletzt das Projekt KipsFam (Kinder und Jugendliche aus psychisch oder suchtbelasteten Familien) ins Leben gerufen. Nach der Etablierung einer KipsFam-Landesfachstelle und regionalen Anlaufpunkten im vergangenen Jahr können ab sofort auch lokale Projekte in den Landkreisen und kreisfreien Städten gefördert werden.

„Wenn Eltern psychisch belastet oder suchterkrankt sind, ist der Alltag ihrer Kinder oft von Unsicherheit, Angst und Instabilität geprägt. Nicht selten müssen sie früh Aufgaben der Eltern übernehmen, müssen für sich selbst oder teils auch ihre Geschwister sorgen. Diese Situation ist für Kinder und Jugendliche natürlich belastend und äußerst schwer zu navigieren. Mit den Angeboten des KipsFam-Projektes wollen wir die betroffenen Familien deshalb noch besser auffangen“, 

erklärt die Sozialministerin Stefanie Drese.

KipsFam solle nun zusätzlich durch lokale Projekte und Maßnahmen ergänzt werden, die mit einer Anschubfinanzierung gefördert werden können. 

„Vereine, Verbände, aber auch Landkreise, Kommunen und jede weitere juristische Person mit Verbindung zur Zielgruppe können sich hierfür bewerben“, 

betonte Drese. Wünschenswert seien zum Beispiel Projektideen zu niedrigschwelligen Hilfen, zu Selbsthilfe- und Präventionsprojekten. Auch Kooperationsprojekte seien möglich, unterstrich die Ministerin.

„Wenn beispielsweise die Eltern in psychiatrischer Behandlung sind, kann eine projektbasierte Zusammenarbeit mit den Jugendhilfeträgern dafür sorgen, dass auch die Bedarfe der Jüngsten automatisch mit aufgefangen werden“, 

so Drese.

Eine Bewerbung ist im laufenden Verfahren ohne Abgabefrist möglich. Alle Informationen zur Förderrichtlinie und zur Antragstellung finden Interessierte auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.

Drese

„Die Förderrichtlinie lässt viel Spielraum für kreative Ansätze und neue Konzepte. Ich möchte potentielle Träger und Interessierte deshalb dazu aufrufen, sich mit den Fördergegebenheiten bekannt zu machen und ihre Ideen einzubringen.“

Quelle: Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30.08.2024

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