MGW-Argumentationspapier

Kürzungen bei Vorsorge und Reha für Eltern

Das Müttergenesungswerk lehnt Kürzungen bei stationären Vorsorge- und Reha-Maßnahmen für Eltern und pflegende Angehörige strikt ab. Diese sind gesetzlich verankerte Pflichtleistungen der Krankenkassen, gesundheitlich notwendig und gesellschaftlich relevant. Sie fördern langfristig Gesundheit, Teilhabe und entlasten das Gesundheitssystem.

08.08.2025

Präventiv und langfristig denken statt fauler Kompromisse

Die Vorschläge des KBV-Vorstandvorsitzenden Dr. Andreas Gassen „erhebliche Einsparpotentiale“ bei der Leistungskürzung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Bereich der stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter zu finden, überraschen. So sind die Überlegungen weder inhaltlich stichhaltig noch gesellschaftlich sinnvoll. Das Müttergenesungswerk lehnt diesen Vorstoß entschieden ab.

Argumentation

Schutz der Familie hat gesellschaftliche Priorität

Familien stehen unter dem besonderen Schutz des Staates (Art. 6 (1) GG). Mütter werden im Grundgesetz sogar gesondert hervorgehoben: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“ (Art. 6 (4) GG).

Diese Pflicht umschließt auch die Gesundheitsversorgung von Familien. Diese mit Verfassungsrang formulierte Verantwortung kann nicht durch Argumente für kurzsichtige Einsparungen aufgewogen werden.

Pflichtleistung der Krankenkassen

Nach §§ 23, 24 und 40, 41 SGB V sind stationäre medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und auch pflegende Angehörige Pflichtleistungen der Krankenkasse. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die aus medizinischen Gründen erforderliche Vorsorge- bzw. Rehabilitationsleistung.

Die medizinische Erforderlichkeit der Maßnahme wird durch die*den Ärzt*in attestiert und verordnet und ist damit auch gegeben. Auch die Maßnahmen selbst stehen unter ärztlicher Leitung und Verantwortung.

Relevante Leistung im Gesundheitssystem

Stationäre medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige gehören zu einer relevanten Gesundheitsversorgung. 24 Prozent der Mütter und 14 Prozent der Väter in Deutschland haben Bedarf an einer solchen Maßnahme. Bei Eltern von Kindern mit Behinderungen sind es sogar 75 Prozent. In konkreten Zahlen sind das allein rund zwei Millionen Mütter in unserem Land, die durch Mehrfachbelastungen in ihrer Gesundheit gefährdet oder eingeschränkt sind. Unter ständigem Zeitdruck leiden mit über 70 Prozent fast alle Kurteilnehmer*innen. Danach folgt mit 50 Prozent die Schwierigkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren. Weitere Belastungen sind finanzielle Probleme, mangelnde Anerkennung, Erziehungsschwierigkeiten, Trauer um Familienangehörige und viele mehr, die zur Beantragung einer Kurmaßnahme führen.

Diese Faktoren sind potenziell gesundheitsgefährdend und können krank machen: So weisen die Patient*innen in den Maßnahmen in der Regel multiple Gesundheitsstörungen auf, im Schnitt 3 bis 4 Indikationen, die nach ICD-10 vor allem in den Bereichen psychische und Verhaltensstörungen, Gesundheitsprobleme im Muskel-Skelett-System, Krankheiten des Nervensystems, Kreislauf- oder Atmungssystems, Krankheiten der Haut oder auch Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten vorliegen. Auch die behandlungsbedürftigen Kinder kommen in der Regel mit mindestens zwei Indikationen in die Kurkliniken, vor allem im Bereich der psychischen Störungen und der Atemwegs- und Hauterkrankungen.

Die Behandlung dieser Indikationen ist in allen Versorgungsstrukturen unseres Gesundheitswesens (ambulant und stationär) eine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung.

Nachhaltige Wirkung der medizinischen Maßnahmen

Die gemeinnützigen Kliniken im Müttergenesungswerk arbeiten nach einem ganzheitlichen interdisziplinären Ansatz, in dem die medizinischen und psychosozialen Angebote auf den individuellen Bedarf abgestimmt sind. Sorgearbeit Leistende haben die Chance, neben den medizinischen Behandlungen ihre Belastungssituationen umfassend zu analysieren. Im individuellen Therapieplan sind die einzelnen Maßnahmen aufeinander abgestimmt. Von der medizinischen Behandlung über Bewegungs- und Entspannungstherapien, physiotherapeutischen Maßnahmen und psychotherapeutischen Angbeoten bis hin zur Gesundheits- und Ernährungsberatung und Kreativtherapien. Der interdisziplinäre Ansatz sichert die ganzheitliche Behandlung. Hinzu kommt die Förderung der Mutter-Kind-/ und Vater-Kind-Beziehung mit spezifischen therapeutischen Angeboten.

Durch Studien wurde bereits mehrmals die Wirksamkeit der Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen bestätigt. Sie stärken nachhaltig die psychische und physische Gesundheit der Patient*innen. Zudem bewerten Ärzt*innen die gesundheitsbezogenen Langzeiteffekte für Mütter, Väter und ihre Kinder in ihrem Alltag als durchweg positiv.

Diese bedarfsgerechte Behandlung ermöglicht Müttern und Vätern die Wiederherstellung oder Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten in Familie und Gesellschaft.

Es kommt zu deutlich weniger Ärzt*innenbesuchen und Arzneimittelverordnungen. Auch der Krankenstand bei Erwachsenen und Kindern verringert sich nach der Teilnahme an dieser spezifischen stationären Gesundheitsmaßnahme. Kosten können hier effektiv eingespart werden, indem in die stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen investiert wird.

Anteil an den GKV-Ausgaben

Im Jahr 2024 lagen die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bei 327 Mio. Euro. Die Kosten für stationäre medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen nach § 24 und 41 SGB V machen einen Anteil von 0,18 Prozent an den GKV-Gesamtausgaben aus. Der Ausgabenanteil ist in diesem Bereich dauerhaft niedrig und lag seit 2008 stets unter 0,2 Prozent.

Wenn überhaupt, kann in diesem Bereich von einer Unterfinanzierung gesprochen werden. Die Tagessätze für die Kliniken sind - auch im Vergleich zu anderen stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen - viel zu gering. Erhebliche Einsparpotenziale, die eine Sanierung der Krankenkassen zum Ziel haben, sind hier nicht gegeben. Vielmehr wird eine Leistungskürzung bei einer systemrelevanten Patient*innengruppe vorgenommen und deren Gesundheitsprobleme und -bedarfe werden ignoriert.

Die gesetzliche Krankenkasse beruht auf dem Solidaritätsprinzip und dieses umschließt auch die Gesundheitsversorgung von Müttern, Vätern, ihren Kindern und pflegenden Angehörigen.

Schlussfolgerung

Das Müttergenesungswerk weist den Vorschlag des KBV-Vorstandsvorsitzenden entschieden zurück.

Die Konsequenzen solcher kurzsichtigen Sparmaßnahmen belasten unsere Gesellschaft und auch die Ausgaben des Gesundheitssystems wesentlich mehr als der Erhalt dieser notwendigen Gesundheitsversorgung. Für die Gesundheit von Familien in Deutschland sind Einsparungen in diesem Bereich verheerend und kontraproduktiv.

Unserer Gesellschaft ist heute und in Zukunft auf die tägliche Leistung von unbezahlter Sorgearbeit angewiesen. Sorgearbeit Leistende versorgen Kinder und Angehörige – es ist unsere Pflicht, die Gesundheitsversorgung von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen zu gewährleisten. Die gesetzlichen Krankenkassen haben hier einen klaren und durch das Gesetz formulierten Auftrag.

Eine Diskussion über derlei Sparvorschläge diskriminiert eine konkrete Gruppe in unserer Gesellschaft. Das führt zu weiterer Stigmatisierung und Geringschätzung ihrer gesundheitlichen Bedarfe sowie auch ihrer gesellschaftlichen Relevanz.

Präventionsgedanke stärken

Statt an den falschen Stellen kurzfristig Einsparpotentiale entdecken zu wollen, braucht es einen integrativen Ansatz, der zukunftsfähig ist. Der Gedanke der Prävention braucht eine stärkere Berücksichtigung im deutschen Gesundheitssystem, wie es u. a. auch in der aktuellen Präventions-Initiative des BMG zum Ausdruck gebracht wird.

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter, ihre Kinder und auch pflegende Angehörige stärken und schützen ihre Gesundheit. Sie sind eine notwendige Gesundheitsversorgung, die dazu beiträgt, dass Sorgearbeit Leistende und damit auch ihre Familien und Angehörigen langfristig gesund bleiben. Dies entlastet unserer Gesundheitssystem.

Das Müttergenesungswerk vertraut und verlässt sich darauf, dass Gesetzgeber und Krankenkassen ihrer Verantwortung weiterhin nachkommen und das stationäre medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsangebot für Mütter, Väter und pflegende Angehörige sicherstellen.

Das Argumentationspapier als PDF (247 KB)

Hierzu auch die Stellungnahme von Deutscher Familienverband

Quelle: Deutsches Müttergenesungswerk vom 31.07.2025

Redaktion: Zola Kappauf