Datenschutz
Kriterien für eine sichere Messengernutzung in der Sozialen Arbeit
Forschende des Instituts für Medienforschung und Medienpädagogik der TH Köln haben gängige Messenger-Dienste untersucht und dabei Kriterien für den datensicheren Einsatz von Kommunikationssoftware in Schule und Sozialer Arbeit entwickelt.
11.11.2020
Der Kommunikationsbedarf in Einrichtungen der Sozialen Arbeit wächst stetig. Insbesondere Messengerdienste rücken dabei immer mehr in den Fokus, da viele Ratsuchende diese nutzen. Die Hürden für die Nutzung solcher digitalen Angebote sind allerdings hoch, vor allem in Bezug auf den Datenschutz.
„Wegen der Verbreitung von Messenger-Apps und ihrer nützlichen Features müssen Einrichtungen der Sozialen Arbeit zunehmend darüber entscheiden, ob und wie sie intern sowie extern digital kommunizieren. Weil der Einsatz von Messengern mit einigen Risiken insbesondere mit Blick auf die Weitergabe personenbezogener Daten behaftet ist, werden für die Auswahl entsprechender Dienste ausreichend gesicherte Informationen benötigt. Diese lagen in gebündelter Form bisher noch nicht vor. Deshalb haben wir technische Spezifikationen über einzelne Softwares gesammelt und systematisierte Anforderungskriterien entwickelt“, sagt Prof. Dr. Isabel Zorn.
Datenschutz, Barrierearmut und Praktikabilität auf dem Prüfstand
Im Rahmen der Untersuchung hat das Team des Instituts Datenschutzbeauftragte, Mitarbeitende aus der Sozialen Arbeit und Lehrerinnen und Lehrer befragt. So konnten mögliche Risiken der Nutzung digitaler Tools ausgemacht werden. Bildungseinrichtungen und Angebote der Sozialen Arbeit müssen neben der Datenschutzgrundverordnung auch Schweige- und Geheimhaltungspflichten erfüllen. Zudem möchten sie zur Förderung von Teilhabe und Inklusion sowohl Barrierefreiheit als auch intuitive Nutzung besonders beachten. Gleichzeitig soll sich die neue Technik praktisch in bestehende Organisationsabläufe einbinden lassen.
Unter Berücksichtigung dieser besonderen Anforderungen der Sozialen Arbeit hat das Team die Kriterien Datenschutz/Privatsphäre, Barrierearmut und Praktikabilität erstellt und spezifiziert. Anschließend wurden sie auf eine Auswahl vielversprechender Dienste angewendet.
Kein populärer Messenger erfüllt alle Kriterien
„Insbesondere populäre Technologien wie WhatsApp weisen Mängel hinsichtlich des Datenschutzes auf, weshalb ein Einsatz in Schulen und Sozialer Arbeit auszuschließen ist“, so Zorn zu den Ergebnissen der Untersuchung. Andererseits sei Datensicherheit alleine noch kein ausreichendes Kriterium. Bei vielen Anwendungen hätte man zwischen den Belangen abwägen müssen. Die meisten Kriterien unter den Messengern für Privatpersonen erfüllte der Messenger-Dienst Threema.
Da die Soziale Arbeit meist Schweige- und teilweise Geheimhaltungspflichten gewährleisten muss, empfiehlt Zorn kurzfristig eine für Unternehmen optimierte Appversion. Staatliche und große Träger könnten jedoch auch Messenger nutzen, die sie unabhängig auf eigenen Servern anbieten und quelloffen weiterentwickeln und adaptieren können. So könne man die systematisierten Kriterien sowie organisatorische und pädagogische Konzepte schon bei der Entwicklung des Messengers mitdenken und entsprechend umsetzen sowie Datenspeicherung durch Dritte ganz vermeiden.
Veröffentlichung der Studie 2021
Die Studie „Kriterien für die Auswahl privatsphäreschützender Messenger-Dienste für Einrichtungen der Sozialen Arbeit“ von Prof. Dr. Isabel Zorn, Jule Murmann und Asmae Harrach-Lasfaghi ist im Rahmen des Verbundprojektes „INCLUDING.DIGITAL.TWINS“ (IDiT) entstanden. Ziel von IDiT ist es, inklusive digitale Lernsettings für Menschen mit und ohne Behinderung zu entwickeln. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie der Europäischen Union gefördert.
Sie erscheint in der Publikation „Aufwachsen in überwachten Umgebungen – Interdisziplinäre Positionen zu Privatheit und Datenschutz in Kindheit und Jugend. Tagungsband des Forum Privatheit.“ 2021 beim Nomos Verlag Berlin.
Quelle: Technische Hochschule Köln vom 3.11.2020
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