Rechtliche Fragestellung

Kontaktbegrenzungen zu Eltern – rechtliche FAQs des DIJuF

Während der Corona-Pandemie stellen sich viele Fragen zu Kontaktbeschränkungen und dem Umgangsrecht der Kinder und Jugendlichen. Häufig gestellte Fragen aus der stationären Jugendhilfe, aus der Pflegekinderhilfe und aus der Vormundschaft werden in einer Übersicht des Deutschen Instituts für Kinder und Jugendhilfe beantwortet.

09.02.2021

Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben, sind von den derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen massiv betroffen. Manche konnten ihre Angehörigen über Wochen nicht treffen.

Kontaktbegrenzungen zu Eltern?!

Im Rahmen der Dikussion hat Forum Transfer in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Kinder und Jugendhilfe (DIJuF e.V.) eine Zusammenfassung von häufig gestellten Fragen (FAQs) zum Thema Kontaktbegrenzungen während Corona erstellt. Was rechtlich möglich ist, welche Umgangs- und Kontakteinschränkungen (nicht) erlaubt sind, wird für die nachfolgenden Bereiche vom DIJuF zusammengefasst: 

  • Teilhabe
  • Stationäre Hilfen zur Erziehung
  • Pflegekinderhilfe
  • Umgangs- und Sorgerecht
  • Vormund- und Pflegschaft

Die rechtlichen FAQs des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF e.V.) sind auf der Website des Forum Transfer als PDF-Datei veröffentlicht und werden regelmäßig aktualisiert. 

Risikoarme Kontaktmöglichkeiten wählen

Im Fazit der Ausführungen heißt es: „Grundsätzlich kann ein Umgang mit den Eltern nicht allein aufgrund der Coronapandemie bzw. diesbezüglichen Einschränkungen ausgeschlossen werden, auch nicht in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. Ein potentiell erhöhtes Kontaktrisiko ist hier kein ausreichendes Argument. Es wird stattdessen geraten, dass alle Beteiligten möglichst risikoarme Kontaktmöglichkeiten suchen. Dies gilt nicht,
wenn eine beteiligte Person unter vom Gesundheitsamt angeordneter häuslicher Quarantäne steht – in diesem Fall ist ein „Face-to-face“-Umgang bis Ablauf der Quarantäne nicht möglich. Schlussendlich ist stets der Einzelfall zu prüfen (Einzelfallgerechtigkeit).“

Quelle: Forum Transfer

Redaktion: Iva Wagner

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