Inklusion
Konferenzreihe „Inklusiver Sozialraum“: Für ein selbstbestimmtes und gemeinschaftliches Leben aller Menschen

Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung ermöglichen will die InitiativeSozialraumInklusiv (ISI), die vom Bundessozialministerium mit Unterstützung der Kommunalen Spitzenverbände initiiert wurde. Bei insgesamt sechs Regionalkonferenzen werden Themen wie barrierefreies Wohnen, inklusive Mobilität und barrierefreier Zugang zu Kultur- oder Freizeitangeboten in den Blick genommen und gute Beispiele aus den Regionen diskutiert. Die erste Veranstaltung fand am 01.04.2019 in Braunschweig statt.
01.04.2019
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, hat am 01.04.2019 in Braunschweig die erste von insgesamt sechs Regionalkonferenzen einer bundesweiten Konferenzreihe zum Thema „Inklusiver Sozialraum“ eröffnet. Die Initiative soll für mehr Barrierefreiheit in Städten, Gemeinden und Landkreisen sorgen. Ziel eines inklusiven Sozialraums ist, das selbstbestimmte und gemeinschaftliche Leben aller Menschen – ob mit oder ohne Behinderung – zu ermöglichen.
Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung ermöglichen
Bundesminister Hubertus Heil hob in seiner Eröffnungsrede die Rolle der Landkreise, Städte und Gemeinden für die Ausgestaltung eines inklusiven Sozialraums hervor: „Diese Bundesregierung will mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen erreichen. Um das zu schaffen, braucht es viele engagierte Kommunen im ganzen Land. Ich glaube fest daran, dass wir dieses Ziel erreichen können, wenn wir Leute mit guten Ideen miteinander in Kontakt bringen und gute Beispiele bekannt machen.“
Im Fokus der ersten Regionalkonferenz stand das Thema „Teilhabe durch Mobilität“. Rund 150 Teilnehmende kamen nach Braunschweig, um mit Fachleuten aus Bund, Ländern und Kommunen sowie aus Wissenschaft und Praxis zu diskutieren. Das Motto lautete: von guten Beispielen auf kommunaler Ebene lernen. Im Fokus standen dabei die drei Handlungsfelder „Nahverkehrsplanung – Barrierefreiheit bis 2022“, „Inklusive Mobilität im ländlichen Raum“ und „Chancen der Digitalisierung für eine inklusive Mobilität“. Auf der Konferenz wurden Praxisbeispiele aus Niedersachsen, Bremen, Sachsen, Brandenburg und Thüringen vorgestellt.
Mobilität als wichtige Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe
Insbesondere für Menschen mit Behinderungen sind uneingeschränkte Möglichkeiten der Mobilität eine entscheidende Voraussetzung gleichberechtigter Teilhabe. Der inklusive Sozialraum betrifft jedoch weit mehr Bereiche als den barrierefreien Zugang zum öffentlichen Nahverkehr: Auch öffentliche Einrichtungen wie Arztpraxen, Banken und Supermärkte oder Kultur- und Freizeitangebote müssen für Menschen mit Behinderungen ebenso nutzbar sein wie für Menschen ohne Einschränkungen. Einen inklusiven Sozialraum für alle Menschen zu schaffen – dazu hat Deutschland sich mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet.
Träger der bundesweiten Konferenzreihe ist die InitiativeSozialraumInklusiv – kurz: ISI –, die 2018 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Unterstützung der Kommunalen Spitzenverbände initiiert wurde. Seit 2019 wird sie von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit weitergeführt. Bei den insgesamt sechs Regionalkonferenzen bis 2021 zu Themen wie barrierefreies Bauen und Wohnen, inklusive Mobilität und barrierefreier Zugang zu Gesundheitsleistungen, Kultur- oder Freizeitangeboten bilden regionale gute Beispiele den Fokus.
Weitere Informationen: www.inklusiver-sozialraum.de
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 01.04.2019
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