Gesetz über digitale Dienste
Kommission stellt Leitlinien und Prototyp einer App zur Altersüberprüfung für einen sichereren Online-Raum für Kinder vor
Die EU-Kommission präsentiert neue Leitlinien zum Schutz Minderjähriger im Netz und einen App-Prototyp zur Altersüberprüfung. Kinder und Jugendliche sollen die Chancen der Online-Welt sicherer nutzen können bei gleichzeitig besserem Schutz vor Suchtmechanismen, Cybermobbing und schädlichen Inhalten.
21.07.2025
Die Kommission hat heute im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) Leitlinien zum Schutz Minderjähriger sowie den Prototyp einer App zur Altersüberprüfung vorgestellt. Sie sollen dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche weiterhin die Möglichkeiten der Online-Welt wie z. B. Lernen, Kreativität und Kommunikation für sich nutzen können, gleichzeitig aber möglichst die Risiken vermindert werden, denen sie im Internet ausgesetzt sind, darunter auch Gefahren durch schädliche Inhalte und Verhaltensweisen.
Leitlinien zum Schutz Minderjähriger
Die Leitlinien zum Schutz Minderjähriger sollen sicherstellen, dass Kinder auf Online-Plattformen ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit genießen. Sie sind das Ergebnis einer inklusiven und umfassenden Konsultationsphase, in die auch junge Menschen einbezogen wurden.
Die Leitlinien enthalten unter anderem Empfehlungen zu folgenden Punkten:
- Suchterzeugende Gestaltung: Minderjährige sind besonders anfällig für Praktiken, die Suchtverhalten fördern können. Die Leitlinien sehen vor, dass Minderjährige solchen Praktiken weniger ausgesetzt sein sollten und dass Funktionsmerkmale deaktiviert werden sollten, die eine übermäßige Nutzung von Online-Diensten fördern, wie z. B. „Streaks“ und „Lesebestätigungen“ für Nachrichten.
- Cybermobbing: In den Leitlinien wird empfohlen, dass Minderjährige die Möglichkeit haben sollten, Nutzer*innen zu sperren oder stumm zu schalten, damit sie nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung in Gruppen aufgenommen werden können. Außerdem wird ein Verbot empfohlen, von Minderjährigen eingestellte Inhalte herunterzuladen oder Screenshots davon zu machen, um die unerwünschte Verbreitung sexualisierter oder intimer Inhalte zu verhindern.
- Schädliche Inhalte: Einige Empfehlungssysteme bringen Kinder in gefährliche Situationen. Die Leitlinien sollen jungen Nutzer*innen mehr Kontrolle darüber verschaffen, was sie zu sehen bekommen. Außerdem werden die Plattformen aufgefordert, ausdrücklichen Rückmeldungen der Nutzer*innen Vorrang einzuräumen, anstatt sich einfach auf die Verfolgung ihres Surfverhaltens zu verlassen. Wenn ein*e junge*r Nutzer*in angibt, dass er*sie eine bestimmte Art von Inhalten nicht sehen möchte, sollten ihm*ihr solche Inhalte nicht erneut empfohlen werden.
- Unerwünschte Kontaktaufnahme von Fremden: In den Leitlinien wird empfohlen, dass Plattformen die Konten minderjähriger Nutzer*innen standardmäßig auf „privat“ einstellen, damit sie für andere Nutzer*innen, die nicht ihrer Freund*innenliste stehen, nicht sichtbar sind, um das Risiko einer Online-Kontaktaufnahme durch Fremde so gering wie möglich zu halten.
Ebenso wie das Gesetz über digitale Dienste beruhen die Leitlinien auf einem risikobasierten Ansatz, wonach Online-Plattformen je nach Art, Größe, Zweck und Nutzer*innenbasis unterschiedliche Arten von Risiken für Minderjährige darstellen können. Die Plattformen sollten sicherstellen, dass die von ihnen ergriffenen Maßnahmen angemessen sind und die Rechte der Kinder nicht unverhältnismäßig oder unangemessen einschränken.
Lösung für die Altersüberprüfung
Der Prototyp der App zur Altersüberprüfung ist benutzer*innenfreundlich, schützt die Privatsphäre und setzt dabei neue Standards für die Altersfeststellung im Internet. Mit der App werden Nutzer*innen beispielsweise beim Zugang zu beschränkten Online-Inhalten für Erwachsene leicht nachweisen können, dass sie über 18 Jahre alt sind, ohne die volle Kontrolle über alle anderen personenbezogenen Informationen wie das genaue Alter oder die genaue Identität des*der Nutzer*in aus der Hand zu geben. So kann niemand verfolgen, sehen oder rekonstruieren, welche Inhalte einzelnen Nutzer*innen angezeigt werden.
Die Überprüfungs-App wird nun in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, Online-Plattformen und Endnutzer*innen getestet und weiter angepasst. Die Vorreiter – Dänemark, Griechenland, Spanien, Frankreich und Italien – werden als erste gemeinsam mit der Kommission an der technischen Lösung arbeiten, damit ihre nationalen Apps zur Altersüberprüfung in Betrieb gehen können. Der Prototyp kann in eine nationale App integriert oder als eigenständige App benutzt werden.
In den Leitlinien zum Schutz Minderjähriger wird dargelegt, wann und wie Plattformen das Alter ihrer Nutzer*innen überprüfen sollten. Empfohlen wird eine Altersüberprüfung auf Plattformen mit nicht jugendfreien Inhalten und auf anderen Plattformen, die ein hohes Risiko für die Sicherheit Minderjähriger darstellen. Laut den Leitlinien sollten die Methoden der Altersfeststellung genau, verlässlich, robust, unaufdringlich und diskriminierungsfrei sein.
Hintergrund
Die Leitlinien zum Schutz Minderjähriger wurden in einem umfassenden Prozess ausgearbeitet, der Untersuchungen, Rückmeldungen auf eine Aufforderung zur Stellungnahme, Workshops mit Interessenträger*innen im Oktober 2024 und Juni 2025, die Einbeziehung von Expert*innen und eine gezielte öffentliche Konsultation umfasste.
Die Entwicklung des Konzepts der Altersüberprüfung begann Anfang 2025. Es bildet die Grundlage für eine künftige umfassendere Einführung altersgerechter Dienste und beruht auf denselben technischen Spezifikationen wie die europäischen Brieftaschen für die digitale Identität (eID), die bis Ende 2026 eingeführt werden sollen. Es gewährleistet die Kompatibilität zwischen beiden und ermöglicht die Integration der Funktion der Altersüberprüfung in die künftigen eID-Brieftaschen.
Die Leitlinien und das Konzept der Altersüberprüfung bauen auf den Diskussionen in der Arbeitsgruppe zum Schutz Minderjähriger auf, die Teil des Europäischen Gremiums für digitale Dienste ist. Beide Einrichtungen unterstützen die Arbeit der Kommission im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes im Internet im Rahmen der Strategie für ein besseres Internet für Kinder, der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und künftigen Initiativen wie dem Rechtsakt über digitale Fairness.
Weitere Informationen
- Mehr über die Leitlinien zum Schutz Minderjähriger
- Mehr über das Konzept der Altersüberprüfung
- Faktenseite zum Konzept der Altersüberprüfung
- Bericht über die Aufforderung zur Stellungnahme zu den Leitlinien
- Bericht über die gezielte öffentliche Konsultation zu den Leitlinien
- Bericht über die Fokusgruppe zu den Leitlinien
Quelle: Europäische Kommission vom 14.07.2025
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