Kultusministerkonferenz

KMK spricht über Schul-Beitrag zur möglichen Lockdown-Verlängerung

In einer Videokonferenz der Kultusministerkonferenz (KMK) haben sich die Länderministerinnen und Länderminister am 4. Januar über die Auswirkungen einer möglichen Verlängerung des Lockdowns für den Schulbereich ausgetauscht. Die KMK verständigte sich darauf, den hohen Wert der schulischen Bildung im Präsenzunterricht zu betonen, gleichwohl aber aufgrund der aktuell hohen Corona-Inzidenzwerte bei Verlängerung von Lockdown-Maßnahmen auch den Schulbereich in der Pflicht zu sehen, einen relevanten Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduktion zu leisten.

05.01.2021

Das virtuelle Treffen war die Fortsetzung eines regelmäßigen Abgleiches zwischen den Ländern und diente der Vorbereitung der Gesprächsrunde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund am Dienstag, den 5. Januar 2021.

KMK-Beschluss zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Die Kultusministerkonferenz hat in der Videoschaltkonferenz aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erörtert und einen Beschluss zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs gefasst.

Dazu sagte die neue Präsidentin der Kultusministerkonferenz und brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Kultusministerkonferenz bekräftigt die große pädagogische Bedeutung des Präsenzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler. Wenn sich in den Ländern Spielräume für Lockerungen ergeben, sollen die Grundschülerinnen und Grundschüler bzw. die unteren Jahrgänge als erstes wieder die Schule besuchen können. Für die Abschlussklassen sollen mit Blick auf die Abschlüsse und Prüfungen weiterhin Ausnahmen vom Distanzunterricht möglich sein.“

  1. Die Kultusministerinnen und Kultusminister bekräftigen, dass die Öffnung von Schulen höchste Bedeutung hat. Ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. der Distanzunterricht in den Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Die Kultusministerinnen und Kultusminister betonen daher die Bedeutung einer schnellen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in Abwägung mit Fragen des Gesundheitsschutzes. Sollte es zu Lockerungen der im Dezember 2020 beschlossenen Maßnahmen kommen, müssen die Schulen von Anfang an dabei sein.
  2. Die Kultusministerinnen und Kultusminister stellen fest, dass aufgrund der nach wie vor hohen 7-Tage-Inzidenzwerte und der nicht sicheren Einschätzung des Infektionsgeschehens in Folge der Feiertage u. U. die im Dezember beschlossenen Maßnahmen in Deutschland oder in einzelnen Ländern fortgeführt werden müssen.
  3. Sollten es die Situationen in den einzelnen Ländern zulassen, ist die Rückkehr der Schülerinnen und Schüler aus dem momentan praktizierten Distanzunterricht bzw. der Aufhebung der Präsenzpflicht an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen entsprechend folgenden Stufen möglich:
    Stufe 1: Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 6. Die weiteren Jahrgänge der weiterführenden Schulen bleiben im Distanzunterricht.
    Stufe 2: Ergänzend Hybridunterricht (Wechselmodelle) für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 7 (durch Halbierung der Klassengrößen).
    Stufe 3: Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
  4. Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen gilt weiterhin (Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13.12.2020) eine Ausnahme, um die Vorbereitung auf Prüfungen angemessen begleiten zu können.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne zu den Beschlüssen

„Wir sind uns sehr einig darin, dass wir schnellstmöglich wieder vollen Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler wollen, weil das gut für die Lernfortschritte und die soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ist. Aber natürlich sehen wir auch, dass die Lage nach Weihnachten und Silvester sehr ungewiss ist und dass eine Verlängerung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen daher zielführend ist. Schule muss daher einen Beitrag leisten zur Kontaktreduktion. Das kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen, über Präsenzunterricht für jüngere Schülerinnen und Schüler, Wechselmodelle zwischen Präsenz- und Distanzunterricht oder auch Distanzunterricht. Je nach Infektionslage und aktueller Inzidenz sind unterschiedliche Varianten denkbar. Die KMK hat hier nicht die eine Empfehlung abgegeben, sondern zur Vorbereitung der morgigen Gesprächsrunde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund mehrere Modelle genannt. Der Kultusministerkonferenz kam insofern eine beratende Funktion zu und keine mit Entscheidungscharakter.

Für Niedersachsen gilt, dass wir für den Fall der Verlängerung des Lockdowns mehrere umsetzungsreife Varianten vorbereitet haben, die sich auch in der KMK-Beratung wiederfinden. Welche Schritte konkret gegangen werden, wird heute und morgen beraten und dann sehr zügig kommuniziert.

Klar ist aber schon jetzt, dass es bei einem Fortsetzen des Lockdowns nicht bei den Schritten bleiben kann, die wir vor der Weihnachtspause für den 11. Januar 2020 vorgesehen hatten. Die damalige Planungsgrundlage war das Ende des Lockdowns. Sollte diese Grundlage nicht mehr gegeben sein, ist entsprechend unsere Planung anzupassen und lockdownkonform mit Blick auf Kontaktreduktion auszurichten. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass wir die Grundschülerinnen und Grundschüler wie ursprünglich geplant in voller Klassenstärke in Szenario A starten lassen. Und natürlich gilt es, auch Kontaktreduzierungen in Kindertageseinrichtungen vorzunehmen, zum Beispiel, indem wir wieder auf Gruppenmischungen verzichten.

Es gilt, dass wir unser Augenmerk bei allen Entscheidungen insbesondere auf die jüngeren Kinder richten werden sowie auch auf die Übergangs- und Abschlussklassen. Bei allen notwendigen Anstrengungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dürfen Entscheidungen aber nicht einseitig zu Lasten der Kinder und jungen Erwachsenen gehen. Im Schul- und Kitabereich gilt es immer, sehr verschiedene Interessen und Auswirkungen abzuwägen: Das Recht auf Bildung, den Gesundheitsschutz aller und die berechtigten besonderen Interessen der Kinder und Jugendlichen an einem guten Aufwachsen. Daher werden Entscheidungen immer verantwortungsvoll und nie leichtfertig gefällt. Das erwarte ich mir auch von den morgigen Bund-Länder-Beratungen."

Quelle: Kultusministerkonferenz (KMK) vom 04.01.2020 und Niedersächsisches Kultusministerium vom 04.01.2020

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