Häusliche Gewalt

Kindschaftsrechtsreform muss Lücken schließen

Eine geplante Kindschaftsrechtsreform soll bestehende Lücken im Schutz von Kindern und gewaltbetroffenen Eltern schließen. Die UN kritisiert seit Jahren unzureichende Umsetzung der Kinderrechtskonvention, besonders bei Sorgerecht und Umgangsverfahren. Der Referentenentwurf sieht vor, häusliche Gewalt stärker zu berücksichtigen, etwa durch Umgangsausschluss bei Gewalt gegen den anderen Elternteil.

30.06.2026

Deutsche Gerichte erkennen Kinder und Jugendliche weiterhin nicht ausreichend als eigenständige Rechtsträger*innen an. Dafür rügen die Vereinten Nationen Deutschland seit Jahren. Besonders in Sorgerechts- und Umgangsverfahren zeigt sich, dass die Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention noch nicht umgesetzt sind. Auch bei häuslicher Gewalt fehlt es an Schutz – sowohl für Kinder als auch für betroffene Elternteile. Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) verpflichtet Deutschland dazu, dass häusliche Gewalt bei Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen stärker berücksichtigt wird.

Kindschaftsrechtsreform bringt Verbesserungen beim Schutz vor häuslicher Gewalt

Eine geplante Reform des Kindschaftsrechts soll Abhilfe schaffen: Sie soll Kinderrechte stärken und den Schutz von Kindern und gewaltbetroffenen Elternteilen in Sorge- und Umgangsverfahren systematisch verbessern. Der am 11. Mai 2026 veröffentlichte Referent*innenentwurf des Bundesjustizministeriums enthält dazu vielversprechende Ansätze. So soll erstmals gesetzlich geregelt werden, dass ein Elternteil vom Umgang mit dem Kind ausgeschlossen werden kann, wenn er Gewalt gegen den anderen Elternteil ausgeübt hat. Zudem wird klargestellt, dass Kindeswohl nicht nur den Schutz vor direkter Gewalt umfasst, sondern auch vor miterlebter Gewalt.

Neue Veranstaltungsreihe zur kindgerechten Justiz nimmt Referent*innenentwurf in den Blick

Diese Einschätzung teilten die Referentinnen einer Fachveranstaltung des Deutschen Kinderhilfswerks und des Deutschen Instituts für Menschenrechte am 12. Mai. Die Veranstaltung war der Auftakt der Online-Reihe „Kindgerechte Justiz“. Anne Daetz, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt am Institut, erläuterte die aktuelle Rechtslage und forderte, dass Gerichte Anhaltspunkten häuslicher Gewalt konsequent nachgehen und in ihrer Entscheidung adäquat berücksichtigen. Am Referent*innenentwurf lobte sie insbesondere die geplante Aufnahme der Definition häuslicher Gewalt nach der Istanbul-Konvention. Diese würde Kriterien schaffen, wie Gerichte häusliche Gewalt berücksichtigen sollen.

Leona Vehring, Referentin für Kinderrechte beim Deutschen Kinderhilfswerk, betonte in ihrem Beitrag, dass ein reformiertes Kindschaftsrecht wesentlich zu einem kindgerechten Justizsystem beiträgt. Dazu gehöre es, die Rechtsposition von Kindern zu stärken und das Kindeswohl und damit auch den Kindeswillen in den Mittelpunkt der Verfahren zu rücken – insbesondere in Umgangs- und Sorgerechtsfragen. Werden Kinder in Gerichtsverfahren ernst genommen, informiert und respektvoll behandelt, entwickeln sie Vertrauen in Rechtsstaat und Demokratie.

Karola Rosenberg, Fachanwältin für Familienrecht, hob hervor, dass der Schutz von Kinderrechten untrennbar mit dem Schutz der Mütter verbunden ist. Sie betonte zudem, dass sich die Situation nur langfristig verbessern werde, wenn alle Rechtsanwender*innen ausreichend zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie Kinderrechten geschult und regelmäßig fortgebildet werden – eine Lücke, die der Referent*innenentwurf bisher nicht schließt.
So geht es weiter

Das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Deutsche Kinderhilfswerk werden zeitnah eine detaillierte Stellungnahme zum Referent*innenentwurf und dem weiteren Gesetzgebungsprozess rund um das Kindschaftsrecht veröffentlichen.

Die Veranstaltungsreihe „Kindgerechte Justiz“ wird fortgeführt. Die kommenden Sitzungen widmen sich unter anderem der praxisnahen Umsetzung einer kindgerechten Justiz und der Reform der Strafprozessordnung (StPO). 

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 21.05.2026

Redaktion: Christin Jauch