Baden-Württemberg

Kindertagespflege am Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschüler beteiligen

Der Landesverbandes Kindertagespflege Baden-Württemberg äußert sich kritisch zum geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschüler. Die Vorsitzende des Landesverbandes fordert für den Ausbau der Angebote zur Ganztagsbetreuung die Berücksichtigung der Kindertagespflege.

21.01.2021

„Wir gingen nach unseren Gesprächen mit dem Kultusministerium davon aus, dass die Kindertagespflege bereits in der Bund-Länder-Vereinbarung zum Ausbau der Angebote zur Ganztagsbetreuung von Grundschülern berücksichtigt wird. Mit großer Verwunderung stellen wir fest: dem ist nicht so“, erklärt die 1. Vorsitzende des Landesverbandes Kindertagespflege, Christine Jerabek.

Mehr Betreuungskapazitäten durch Kindertagespflege

Das Angebot von Tageseltern wird eher mit der Kleinkindbetreuung in Verbindung gebracht, jedoch sind in Baden-Württemberg immerhin 18 Prozent aller in Kindertagespflege betreuter Kinder im Schulkindalter. „Sollte dies ein Zeichen dafür sein, dass Tagesmütter und -väter nicht am geplanten Rechtsanspruch partizipieren können, dann frage ich mich allen Ernstes, wo das Land das ganze Personal für die vielen zusätzlichen Plätze hernehmen möchte“, so Jerabek weiter. „Für uns ist das nicht hinnehmbar. „Deshalb werden wir im Rahmen unserer derzeit laufenden Kampagne zur Landtagswahl verstärkt darauf aufmerksam machen, dass Bund und Land hier auf dem besten Wege sind, Betreuungskapazitäten in den Wind zu schießen. Diesen Luxus kann sich Baden-Württemberg beim besten Willen nicht leisten“, kündigt Jerabek an.

Parallelstrukturen trotz hoher Qualität

Auch Qualitätsvorbehalte lässt Jerabek nicht gelten. „Wir haben in den letzten Jahren massiv in die Qualität der Kindertagespflege investiert und werden in den nächsten drei Jahren die Qualifizierung für Tagespflegepersonen weiter ausbauen. Bereits heute treffen alle im „Qualitätsrahmen“ des Landes definierten Kriterien ohne Ausnahme auf die Kindertagespflege zu“, erläutert die Vorsitzende. Sollte die Kindertagespflege nicht am Rechtsanspruch beteiligt werden, bleibt jede Erlaubnis, ein Schulkind von einer Tagesmutter betreuen zu lassen, eine Einzelfallentscheidung. „Warum dies der politische Wille sein soll, erschließt sich mir nicht. Wieso sollte ein qualitativ hervorragendes und bewährtes Betreuungsangebot in der Schulkindbetreuung nicht in den neuen Rechtsanspruch eingebunden, sondern bewusst Parallelstrukturen geschaffen werden, die niemandem nützen“, fragt sich Jerabek. „Deshalb werden wir mit allen Mitteln darauf hinwirken, dass die politischen Entscheidungsträger von Bund und Land hier nochmal umdenken“, so Jerabek abschließend.

Quelle: Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. vom 19.01.2021

Redaktion: Kerstin Boller

Back to Top