Kinder- und Jugendschutz
Kinderschutz: Justizministerin Uta-Maria Kuder wirbt für örtliche Netzwerke zwischen Jugendämtern und Familienrichtern
Auf Einladung von Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) kamen gestern die Leiter der Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte zu einem Fachgespräch "Interdisziplinäre fallübergreifende Zusammenarbeit der Jugendämter mit den Familiengerichten" ins Justizministerium.
21.10.2009
Neben den Leitern der Jugendämter nahmen Vertreter des Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages sowie Teilnehmer aus dem Ministerium für Gesundheit und Soziales sowie dem Landesamt für Gesundheit und Soziales teil. An dem Erfahrungsaustausch nahmen zudem auch Familienrichterinnen und Familienrichter aus Mecklenburg-Vorpommern teil.
Justizministerin Uta-Maria Kuder: "Vernachlässigte und misshandelte Kinder benötigen die Hilfe des Staates. Nicht zuletzt der schreckliche Tod von Lea-Sophie hat uns die Verantwortung der Gemeinschaft für diese Kinder deutlich vor Augen geführt. Gleichermaßen hat die Sensibilität nicht zuletzt in fachlicher Hinsicht zugenommen: Bisherige Abläufe werden in der Praxis kritisch hinterfragt, um Rahmenbedingungen für den Kinderschutz kontinuierlich zu verbessern."
Das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls ist im Juli 2008 in Kraft getreten. Dieses Gesetz, das in seinem Kern eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern und den Familiengerichten anstrebt, ist im wesentlichen zum 1. September 2009 in das neue Gesetz über das Verfahren in Familiensachen übernommen worden.
"Ich unterstütze nachhaltig die Zusammenarbeit der Jugendämter mit den Familiengerichten und anderen beteiligten Institutionen auf der Basis örtlicher Fachkreise," so Justizministerin Kuder. "Auf diese Weise können bestehende Unsicherheiten in der Praxis ausgeräumt und Informationsdefizite beseitigt werden. Die Kooperationsstruktur kann insgesamt im Interesse schneller und effizienter Entscheidungen verstärkt werden. Zugleich bieten solche Netzwerke - wie die Erfahrungen in vielen anderen Bereichen im Opferschutz bereits gezeigt haben - verlässliche und feste persönliche Ansprechpartner. Mit dem Blick auf den Schutzauftrag der Jugendämter halte ich es für notwendig, dass die Jugendämter - soweit nicht bereits geschehen - die Einrichtung örtlicher Fachkreise federführend anstreben und befördern."
Bereits die dem Gesetz zur Erleichterung von Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vorgelagerte Bund-Länder Arbeitsgruppe hatte in ihrem Abschlussbericht eine entsprechende Vernetzung gefordert und vorgeschlagen, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bildung von ständigen Arbeitskreisen mit den Familiengerichten anstreben sollen.
Justizministerin Kuder: "Im Bereich Kinderschutz sind viele staatliche Stellen beteiligt, deren Aufgaben, Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten sich unterscheiden. Das Ziel aller Institutionen ist aber das Gleiche: Eine optimale Förderung und ein größtmöglicher Schutz der Kinder. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn alle beteiligten Berufsgruppen an einem Strang ziehen. Hierfür sind örtliche Netzwerke und Kooperationsstrukturen erforderlich. Ich würde mich freuen, wenn der heutige Erfahrungsaustausch zu diesem Ziel beiträgt."
Quelle: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
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