Lieferkettengesetz
Kinderrechtsorganisationen fordern Bundesregierung zur Nachbesserung auf EU-Ebene auf
Nach der Verabschiedung des Lieferkettengesetzes im Bundesrat fordern sechs Kinderrechtsorganisationen Nachbesserungen auf europäischer Ebene. Danach soll die neue Bundesregierung bei der Europäischen Union darauf hinwirken, ein starkes und wirksames Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Rechte von Kindern in Lieferketten wirksamer schützt.
05.07.2021
Diese Erklärung gaben Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children, terre des hommes, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland ab:
„Das deutsche Lieferkettengesetz ist zwar ein wichtiger Schritt für den Schutz von Kinderrechten in globalen Lieferketten. Die deutsche Bundesregierung muss die hierin beschlossenen menschenrechtlichen Verpflichtungen ernst nehmen und die Umsetzung gemeinsam mit deutschen Unternehmen vorantreiben. Es kann aber nur ein Anfang sein, da es noch große Lücken aufweist“, so die Organisationen.
Orientierung an der UN-Kinderrechtskonvention gefordert
Eine Regelung auf EU-Ebene sollte sich künftig explizit auf die UN-Kinderrechtskonvention berufen, fordern die Organisationen. Auf diese Weise würden die speziellen Bedürfnisse von Kindern berücksichtigt und Kinder als eigene Interessensgruppe mit spezifischen Rechten anerkannt. Warum Kinder ein wirksames Lieferkettengesetz brauchen, zeigt Unicef online auf und fordert unter anderem:
- Ein Lieferkettengesetz sollte Unternehmen dazu verpflichten, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte entlang der gesamten globalen Lieferketten zu achten, Risiken und Folgen systematisch zu erheben und zu bewerten und öffentlich über diese Risiken und dagegen ergriffene Maßnahmen zu berichten.
- Darüber hinaus braucht es Präventions- und Abhilfemaßnahmen, um Menschen- und Kinderrechtsverletzungen zu verhindern und Schäden wiedergutzumachen.
- Insbesondere Beschwerdemechanismen müssen auch für jugendliche Arbeitnehmende zugänglich sein.
Appell der Kinderrechtsorganisationen
Das EU-Gesetz sollte in der Hinsicht den im EU-Parlament verabschiedeten Empfehlungen an die EU-Kommission zur Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen folgen. Darin wird sehr deutlich auf die speziellen Bedürfnisse vulnerabler Gruppen, darunter auch Kinder, eingegangen. Allein dadurch könnten sich eine Reihe von Schwachstellen des deutschen Lieferkettengesetzes aus dem Weg räumen lassen. Auf diese hatten die Organisationen bereits in einem gemeinsamen Appell im April hingewiesen. Mehr zu diesem Appell können Sie in dem Artikel „Lieferkettengesetz sollte Kinder wirksam schützen" lesen.
Ein starkes und wirksames Gesetz auf EU-Ebene würde gleiche Verpflichtungen und Wettbewerbsbedingungen schaffen und Unternehmen, die sich bereits heute für die Achtung der Menschenrechte in ihrer Lieferkette engagieren, nicht benachteiligen. Aus kinderrechtlicher Sicht besteht die Hoffnung, dass ein künftiges EU-Gesetz umfassender zum wirksamen Schutz vor Missbrauch und Ausbeutung sowie der Förderung von Kinderrechten in Lieferketten beiträgt als es das nun beschlossene deutsche Lieferkettengesetzes verspricht.
Die Organisationen fordern betroffene Unternehmen zudem dazu auf, das Gesetz bereits jetzt zum Anlass zu nehmen, die Rechte von Kindern innerhalb der gesamten Lieferkette zu schützen, so wie es die UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte (UNLPs) vorsehen. Dies kann Unternehmen auf eine künftige strenger gefasste EU-Regulierung vorbereiten.
Quelle: Unicef Deutschland vom 25.06.2021
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