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Kinderrechte kommunal – Fachtagung im Juni 2023
Die BAG Kinderinteressen e.V. lädt in Kooperation mit der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte und der Stadt Stuttgart zur Fachtagung ein. Sie findet am 29. und 30. Juni 2023 in Stuttgart statt und trägt den Titel „Kinderrechte kommunal. Die Kindeswohlprüfung in der kommunalen Praxis“ .
09.01.2023
Rechtssichere Umsetzung des Artikel 3 Wohl des Kindes, UN-Kinderrechtskonvention:
Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. (Artikel 3, Abs.1 UN-KRK)
Seit 1992 ist die Prüfung des Kindeswohls nach Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention bindend für das bundesdeutsche kommunale Handeln. Doch bis heute ist dieser Rechtsanspruch weitgehend unbekannt. Es besteht ein großes Defizit in der kommunalen Praxis.
Die Kindeswohlprüfung in der kommunalen Praxis
Die Fachtagung „Kinderrechte kommunal. Die Kindeswohlprüfung in der kommunalen Praxis“ vermittelt Wissen über die rechtssichere Anwendung des Kindeswohlvorrangs. An Praxisbeispielen wird seine Anwendung erläutert und diskutiert. Während der gesamten Fachtagung findet eine Konsultation der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention statt.
Die BAG Kinderinteressen e.V. lädt in Kooperation mit der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte und der Stadt Stuttgart zur Fachtagung ein.
Diese Tagung richtet sich an
- Kommunale Vertreter:innen
- Politische Vertreter:innen
- Kinder- und Jugendbeauftragte
- und alle Interessierte
Informationen auf einen Blick
- Termin: 29. und 30. Juni 2023
- Ort: Rathaus der Stadt Stuttgart
- Informationen zur Fachtagung folgen auf: kinderinteressen.de/bag-fachveranstaltungen-und-mitgliederversammlungen/
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Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: info@kinderinteressen.de
Über die BAG Kinderinteressen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen – Verein zur Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene (kurz: BAG Kinderinteressen e.V.) setzt sich bundesweit für die Verwirklichung der Kinderrechte und für eine kinder- und jugendgerechte Kommunalentwicklung ein. Die BAG Kinderinteressen e.V. fungiert als Dachverband zahlreicher engagierter und erfolgreicher kommunaler Kinderinteressenvertretungen in Deutschland.
Quelle: BAG Kinderinteressen e.V.
Termine zum Thema
Materialien zum Thema
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Zeitschrift / Periodikum
Jugendschutz in der Jugendhilfeplanung – Anspruch und Realität – KJug 3-2024
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AFET-Fachzeitschrift Dialog Erziehungshilfe 2-2024
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Informationen zum Thema "Einrichtungsaufsicht"
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Demokratiebildungsprozesse bei Kindern im Übergang von der Kita in die Grundschule.
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Explorative Studie: Kinderrechtebasierte Demokratiebildung im außerunterrichtlichen Ganztag. Ergebnisse einer bundesweiten quantitativen Befragung pädagogischer Fachkräfte im Hort und Ganztag im Primarbereich
Projekte zum Thema
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Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
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Verband / Interessenvertretung
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) – Funktionsbereich Kinder- und Jugendhilfe