Kinderrechte
Kinderrechte ins Grundgesetz – mit einem starken Beteiligungsrecht
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Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz solle zügig vorangetrieben werden, fordert das Deutsche Insitut für Menschenrechte. Insbesondere die Ausgestaltung des Beteiligungsrechts müsse uneingeschränkt den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta entsprechen.
28.02.2020
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Bundesregierung aufgefordert, die im Koalitionsvertrag verabredete Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zügig voranzutreiben. „Wir sind davon überzeugt, dass eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz Kinder als Träger eigener Rechte stärkt und die Beachtung ihrer Interessen in Justiz und Verwaltung verbessert“, erklärte Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Kinderrechte wirksam stärken
„Wir erwarten insbesondere mit Blick auf die Ausgestaltung des Beteiligungsrechts eine Formulierung, die sachlich uneingeschränkt mit Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention und Artikel 24 EU-Grundrechtecharta übereinstimmt“, so Claudia Kittel weiter. Die aus den Medien bekannte Gesetzesformulierung im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums bleibe leider signifikant hinter den völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück.
„Aus diesem Grund halten wir die aktuell diskutierte Formulierung für unzureichend, um die Rechte von Kindern wirksam zu stärken“, so die Leiterin der Monitoring-Stelle anlässlich der heutigen Veröffentlichung einer Stellungnahme des Instituts zum Referentenentwurf.
Kinderrechte ins Grundgesetz
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 196 Staaten haben die Konvention bisher ratifiziert, darunter auch Deutschland. Vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wurde Deutschland bereits mehrfach dazu aufgefordert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
Eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte (PDF, 320 KB) steht beim Deutschen Institut für Menschenrechte zur Verfügung.
In der Position „Kinderrechte ins Grundgesetz - Kinder als Träger von Menschenrechten stärken“ (PDF, 58 KB) aus dem Jahr 2016 empiehlt das Institut eine Grundgesetzänderung, um die zentralen Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz zu verankern. Weitere Informationen des Instituts finden sich auch in den Frequently Asked Questions.
Mit der Landkarte Kinderrechte informiert die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention außerdem über die Umsetzung auf Länderebene: www.landkarte-kinderrechte.de
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte e.V. vom 20.02.2020
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