Kinderrechte
Kinderrechte gehören ins Grundgesetz: M-V bereitet Bundesratsinitiative vor
Der Landtag befasste sich am 15. Dezember mit der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese sprach sich in der Debatte ausdrücklich für eine Verankerung in der Verfassung aus. „Kinder haben Rechte. Und sie haben besondere Bedürfnisse in Bezug auf ihre Förderung, ihren Schutz, ihre Mitbestimmung und ihre Entwicklung“ betonte Drese.
15.12.2017
Sozialministerin Stefanie Drese verdeutlichte, dass Kinderrechte bereits seit 2006 in der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns in Artikel 14 gesondert aufgeführt sind. So seien die Förderung und der Schutz von Kindern und Jugendlichen wichtige Bausteine der Entwicklung des Landes und Kernanliegen der Landesregierung.
Bereits 2011 wurde auf Initiative der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns und den Ländern Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, ein Antrag zur Verankerung von Kinderrechten in das Grundgesetz vom Bundesrat beschlossen. Drese: „Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung ist dieser Entschließung der Länderkammer leider nicht gefolgt.“
Derzeit gibt es nach Auskunft von Ministerin Drese im Bundesrat mehrere momentan gestoppte Initiativen. Zudem prüfe eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Aufwertung und Normierung von Kinderrechten im Grundgesetz. Der Durchbruch sei dabei noch nicht in Sicht. „Deshalb will die Landesregierung eine Bundesratsinitiative möglichst frühzeitig im Jahr 2018 vorbereiten“, so Drese. Dazu finden derzeit Vertreter/innen des Sozial- und Justizministeriums in einem Arbeitskreis zusammen.
Drese: „Unser Ziel als Sozialministerium ist die Erarbeitung eines Grundgesetztextes, der die Rechte der Kinder verfassungsrechtlich begründet. Zudem soll ein Verfahren erarbeitet werden, das möglichst hohe Erfolgsaussichten in dem Grundgesetzänderungsverfahren zulässt.“
Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 15.12.2017
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