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Kinderkommission fordert weitere Anstrengungen bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt
![Ein trauriger Schüler sitzt auf einer Treppe und hat seinen Kopf auf den Knie Ein trauriger Schüler sitzt auf einer Treppe und hat seinen Kopf auf den Knie](/fileadmin/_processed_/2/1/csm_Fotolia_24939316_Subscription_XL_c62c8e18ef.jpg)
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages fordert mit Blick auf die kommende Wahlperiode weitere Anstrengungen bei der Bekämpfung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder.
08.07.2021
Die Kinderkommission erklärt hierzu:
Sexualisierte Gewalt gehört zu dem schlimmsten, was Kindern und Jugendlichen angetan werden kann. Dies gilt besonders, wenn die Täterinnen und Täter enge Bezugspersonen sind, ob in der Familie oder Freundeskreis, in Bildungs- oder Jugendhilfeeinrichtungen, im Verein oder im kirchlichen Bereich. Der Gesetzgeber und auch viele Organisationen sind in den vergangenen Jahren tätig geworden, Gesetze wurden verschärft, Institutionen geschaffen. Besonders im Bereich Prävention wurde investiert.
Eine Nulltoleranzstrategie gegen sexuellen Kindesmissbrauch wird nicht heißen, dass man jeden Fall für die Zukunft wird verhindern können. Sie erfordert aber, das Thema weiter aus der Tabuzone herauszuholen und alles Menschenmögliche dafür zu tun, um solche Taten zu verhindern. Eine Strategie heißt auch, dass es eine Gesamtschau braucht, dass Ziele definiert und mit Maßnahmen unterlegt werden, an denen nachvollziehbar und überprüfbar gearbeitet wird. Diese sind regelmäßig zu überprüfen, so dass gegebenenfalls nachgesteuert werden kann. Die zunehmende Öffentlichkeit, die das Thema dadurch erhält, wird immer mehr Betroffene ermutigen, ihre Geschichte zu erzählen und Anerkennung ihres Leids einzufordern.
Konkret fordert die Kinderkommission für die kommende Wahlperiode:
- eine nationale Strategie gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen, die unter Beteiligung der Bundesländer Ziele und Maßnahmen definiert und deren Umsetzung überwacht,
- den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in Form ausgeweiteter Berichtspflichten gegenüber der Politik sowie einer gesetzlichen Verankerung der Institution zu stärken,
- die Tätigkeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs weiter zu unterstützen,
- die Arbeitsergebnisse und Vorschläge des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu prüfen und entsprechend umzusetzen.
Der Beschluss der Kinderkommission für die Handlungsempfehlungen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen kann als Kommissionsdrucksache aufgerufen werden.
Quelle: Kinderkommission des Deutschen Bundestages vom 02.07.2021
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