Jugendpolitik

Kinderarmut: Förderung mit der Gießkanne reicht nicht aus

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert eine zielgenaue Unterstützung von Familien im Sozialleistungsbezug und im Niedriglohnbereich sowie die konsequente Arbeit an einem konsistenten Gesamtkonzept der Unterstützung von Familien und Kindern. Hierfür sei auch die Ermittlung von Mindesbedarfen von Kindern und Jugendlichen und ein abgestimmtes ressortübergreifendes Handeln notwendig.

03.07.2018

„Wir haben seit Jahren – trotz guter Wirtschaftslage – eine relativ konstante Zahl von Kindern und Jugendlichen, die in der Regel auch dauerhaft von Armut betroffen beziehungsweise armutsgefährdet sind. Damit bestätigt sich leider, dass wir von einem konsistenten Gesamtkonzept der Unterstützung von Familien und Kindern oder auch einem ‚Masterplan gegen Kinderarmut‘ noch weit entfernt sind“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., anlässlich des 4. Forums Monetäre Leistungen von Familien und Kindern am 29. Juni 2018 in Berlin. „Familien und Kinder müssen zielgerichteter und damit effektiver unterstützt werden, um die gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder sicherzustellen. Dafür brauchen wir nicht die sprichwörtliche Förderung mit der Gießkanne. Für eine wirksame Armutsprävention und die Herstellung von Chancengerechtigkeit ist es vorrangig erforderlich, den Fokus auf die Situation von Familien im Sozialleistungsbezug und im Niedriglohnbereich zu richten.“

Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut

Rund 80 Teilnehmende aus Politik, Wissenschaft und Fachverbänden diskutierten auf dem zum vierten Mal durchgeführten Forum Monetäre Leistungen für Familien und Kinder intensiv notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut. Dass für die Erreichung dieses gemeinsamen Ziels monetäre Leistungen nicht ausreichend sind, unterstrich auch Frau Staatssekretärin im Familienministerium Juliane Seifert und stellte die geplanten familienpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung vor. Die anwesenden Expertinnen und Experten begrüßten im Großen und Ganzen die als notwendig erachteten Reformen insbesondere von Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe, wiesen aber mit Nachdruck auf darüber hinausgehende Reformbedarfe hin. So standen insbesondere die Notwendigkeit der Ermittlung der (Mindest-)Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, die bessere Abstimmung der unterschiedlichen Leistungen, die Prüfung einer möglichen Bündelung von einzelnen Leistungen sowie die Schaffung einheitlicher Anlauf- und Beratungsstellen für Familien vor Ort im Mittelpunkt der Diskussionen. Es wurde zudem herausgestellt, dass für die Bekämpfung von Kinderarmut und auch für die bedarfsgerechte Unterstützung von Familien und Kindern ein ressortübergreifendes und abgestimmtes Handeln aller Beteiligten notwendig ist.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Familienentlastungsgesetzes (PDF, 169 KB) vorgelegt, die als Download zur Verfügung steht.

Hintergrund

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutscher  Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 02.07.2018

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