Online-Tagung

„Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – Was ist jetzt zu tun?“

Am 17.09.2021 veranstaltet das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) die Online-Tagung „KJSG – Was ist jetzt zu tun?“. Ziel der Veranstaltung ist es, Impulse für die Umsetzung in der Praxis zu setzen. Neuregelungen im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden benannt und Herausforderungen für die Jugendämter diskutiert. Auch Rückfragen und Austausch in Kleingruppen finden ihren Platz.

16.08.2021

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist am 10. Juni 2021 mit Ausnahme der Regelungen zum Verfahrenslotsen und zur Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe in Kraft getreten. Jetzt sind Leitungskräfte in den Jugendämtern zum Handeln aufgefordert, um eine gelungene Umsetzung in der Praxis sicherzustellen.

Was ist jetzt zu tun? – Online-Fachtagung für Leitungskräfte

Der Online-Fachtag des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) hat zum Ziel, wichtige Impulse für die Umsetzung des KJSG in der Praxis zu setzen. Zum Einstieg werden die Neuregelungen des KJSG durch Juristinnen der Geschäftsstelle vorgestellt. Im Anschluss werden – nach einem Input von Praktiker(inne)n – die Umsetzungsherausforderungen in den Themenfeldern Kinderschutz, außerfamiliäre Unterbringung, Inklusion und Beteiligung diskutiert. Ein Vortrag zur Personalbemessung – als zentrale Voraussetzung für eine effektive Umsetzung – schließt die Veranstaltung ab.

Die Veranstaltung bietet die Möglichkeit, Rückfragen mit Expert(inn)en aus der Praxis zu diskutieren. Auch die Mittagspause ist so organisiert, dass ein Austausch untereinander stattfindet.

Organisatorische Hinweise

Weitere Informationen können dem Programm (PDF) entnommen werden.

Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Live-Online-Seminar: Endgerät (PC, Laptop, Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang oder Headset, technische Zulassung und Download der Webanwendung Zoom (Firewall).

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 10.08.2021

Redaktion: Kerstin Boller

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