Jugendpolitik
Kinder- und Jugendhilfe stärken: Forderungen zur Umsetzung des SGB III-Modernisierungsgesetzes
Die Fachverbände für Erziehungshilfe (AFET, BVkE, EREV, IGfH) setzen sich für das Recht junger Menschen auf gesellschaftliche Teilhabe ein. Das SGB III-Modernisierungsgesetz (Stand 02.10.24) sieht neue Regelungen für die Zusammenarbeit verschiedener Rechtsbereiche vor. Die Fachverbände unterstützen den Zwischenruf des Beratungsforums JUGEND STÄRKEN vom 24.10.2024.
05.11.2024
Kinder- und Jugendhilfe als gesetzlich verankerte Kooperationspartnerin stärken!
Der aktuelle Entwurf des SGB III-Modernisierungsgesetztes sieht koordinierende Aufgaben in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit in den Jugendberufsagenturen für die Arbeitsagenturen vor. Dies konterkariert den gleichberechtigten, kooperativen Ansatz der Jugendberufsagenturen. Im Sinne der jungen Menschen braucht es einen Ansatz, der am Recht auf gesellschaftliche Teilhabe orientiert ist. Dieser kann nur mit der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort als starke gesetzlich verankerte Kooperationspartnerin verwirklicht werden!
Keine Doppelstrukturen für eine umfassende Beratung junger Menschen!
Die umfassende Beratung junger Menschen muss weiterhin in der Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe bleiben. Junge Menschen haben einen Rechtsanspruch, in allen persönlichen Angelegenheiten im Übergang ins junge Erwachsenenalter beraten zu werden und nicht nur in Hinblick auf den Übergang zwischen Schule/Beruf. Beratung und Begleitung müssen die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen insgesamt im Blick haben, wie es die inklusive Kinder- und Jugendhilfe vorsieht. Die in dem Gesetz vorgesehene umfassende Beratung junger Menschen (§28b SGB III-E) konkurriert mit dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe und führt zu Doppelstrukturen.
Es braucht inklusive Jugendagenturen für ALLE jungen Menschen bis 27 Jahre!
Junge Menschen brauchen inklusive Anlaufstellen, wo sie Hilfen aus einer Hand erhalten können und keine unübersichtliche Anzahl von Angeboten mit ähnlichem Auftrag. Durch die geplanten Änderungen im SGB III-Modernisierungsgesetz wird in Kauf genommen, dass Parallelangebote entstehen. Dies gilt es zu vermeiden! Zentral ist die inklusive Weiterentwicklung rechtkreisübergreifender Angebote. Dafür braucht es eine inklusiv ausgerichtete Jugendsozialarbeit im SGB VIII.
Quelle: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen vom 24.10.2024
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Außerschulische Bildung 3/2024: Künstliche Intelligenz und politische Bildung
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