UBSKM-Gesetz
Kinder besser schützen: BZgA erhält gesetzlichen Auftrag zur Prävention sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Der Bundestag hat das UBSKM-Gesetz beschlossen, um Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt zu schützen. Die BZgA erhält den Auftrag zur Prävention, Fachkräfte werden geschult, und Schutzkonzepte werden verbindlich. Zudem wird eine Unabhängige Bundesbeauftragte dauerhaft verankert.
05.02.2025
Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ beschlossen. Damit erhält die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den gesetzlichen Auftrag, bundesweit die Prävention und den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung auszubauen.
Die BZgA wird in enger Zusammenarbeit mit den Ländern künftig einheitliche Materialien und Medien für Fachkräfte, Eltern und Kinder bereitstellen. Dabei wird sie eng mit den Ländern, der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und weiteren relevanten Akteuren zusammenarbeiten. Ziel ist es, Fachkräfte besser aufzuklären, zu qualifizieren und Institutionen bei der Entwicklung und Umsetzung wirksamer Schutzkonzepte zu unterstützen.
Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
„Ich bin froh und erleichtert, dass der Bundestag das 'Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen' (UBSKM-Gesetz) verabschiedet hat. Ich danke allen Abgeordneten – über Parteigrenzen hinweg – für die Unterstützung bei diesem wichtigen Vorhaben. Denn sexuelle Gewalt ist bittere Realität für viel zu viele junge Menschen. Mit dem neuen UBSKM-Gesetz machen wir nun einen entscheidenden Schritt nach vorn: Wir verankern das Amt einer Unabhängigen Bundesbeauftragten oder eines Bundesbeauftragten dauerhaft. Wir bauen ein verlässliches Schutznetz auf, das den Betroffenen Gehör verschafft, die Aufarbeitung fördert und gleichzeitig die Prävention stärkt. Überall dort, wo Kinder und Jugendliche sind, machen wir Schutzkonzepte verbindlich: im Jugendclub, in der Familienfreizeit, im Sportverein. Jede Fachkraft soll wissen, worauf es ankommt, wie Risiken erkannt werden und wo Hilfe zu finden ist. Mit diesem Gesetz werden wir Kinder und Jugendliche zukünftig besser vor Missbrauch und Ausbeutung schützen.“
Dr. Johannes Nießen, Kommissarischer Leiter der BZgA und Errichtungsbeauftragter eines Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BiÖG):
„Wir freuen uns sehr, dass die Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs nun gesetzlich bei der BZgA verankert ist. Mit unserer Initiative Trau dich! setzen wir uns bereits seit vielen Jahren erfolgreich für Aufklärung und Schutz ein – gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Fachstellen. Dieses Gesetz setzt ein starkes Zeichen: Neben Intervention, Aufarbeitung und Unterstützung von Betroffenen bekommt die Prävention sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen nun noch mehr Gewicht. Mit unseren guten Netzwerken können wir Maßnahmen gezielt weiterentwickeln und nachhaltig in die Praxis umsetzen.“
Das Gesetz schafft auf Bundesebene auf Dauer angelegte Strukturen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Es verankert eine Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch oder einen Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch, einen Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Diese Institutionen werden dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu bekämpfen, systematisch aufzuarbeiten und langfristig zu verhindern. So wird Betroffenen eine Stimme gegeben.
Mit diesem Schritt verstärkt Deutschland den Schutz von Kindern und Jugendlichen und setzt ein klares Signal für eine nachhaltige Prävention sexueller Gewalt.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) vom 31.01.2025
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