Kinderschutz
„Kein Raum für Missbrauch“ - Kinderrechte-Fachtagung in Rheinland-Pfalz
„Kein Raum für Missbrauch“ lautet das Motto der diesjährigen Kinderrechte-Fachtagung des Kinder- und Jugendministeriums. Zentrale Fragen dabei sind: Wie können Kinder und Jugendliche, die Opfer sexuellen Missbrauchs wurden, mit Hilfsangeboten erreicht werden und wie muss eine kultursensible Beratung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund aussehen?
18.03.2013
Expertinnen und Experten informieren, wie Präventionsarbeit in Kita und Schule aussehen kann, welche Unterstützung betroffene Kinder und Jugendliche benötigen und was die Beratung und Begleitung traumatisierter junger Menschen in pädagogischen Einrichtungen erfordert. „Das öffentliche Bewusstsein darf nicht nachlassen bei diesem Thema, das für das Leben einer beträchtlichen Anzahl von Kindern von trauriger Bedeutung ist“, mahnt Kinder- und Jugendministerin Irene Alt. „Ob in Schulen, Internaten, Kindertagesstätten, der Kinder- und Jugendarbeit oder Vereinen: Die unbequeme Tatsache muss klar sein, dass sexuelle Gewalt nur zu circa 27 Prozent in der Familie stattfindet und das Augenmerk deshalb auch dem eigenen Aktionsbereich gelten muss.“
Die Fachleute aus Kitas, Schulen, Politik, Kinderschutzdiensten, Jugendämtern, Jugendarbeit und Beratungsstellen richten ihr besonderes Augenmerk auf die Frage, wie niedrigschwellige Beratungsangebote gestaltet sein müssen, damit sie von betroffenen Kindern und Jugendlichen angenommen werden. Was brauchen die Kinder in ihrer Einrichtung, gleich ob Kita oder Schule, und was brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit dem Kind? „Eine Re-Traumatisierung muss dabei unbedingt vermieden werden“, so Ministerin Alt.
Rheinland-Pfalz bietet neben Thüringen als einziges Bundesland zusätzlich zu den gängigen Anlaufstellen, wie Jugendämtern, Beratungsstellen oder mädchenspezifischen Institutionen, eine Struktur von auf sexuellen Missbrauch spezialisierter Kinderschutzdienste an, die Mädchen und Jungen niedrigschwellige Beratung und Begleitung bieten. Für die Förderung der 17 Kinderschutzdienste in 26 Städten und Kreisen in Rheinland-Pfalz sind im Landeshaushalt auch 2013 insgesamt 780.000 Euro vorgesehen. Die Evaluation der Arbeit der Kinderschutzdienste hatte ergeben, dass die langfristige Begleitung mit einer Begleitungsdauer von durchschnittlich 17 Monaten eine wichtige Hilfe zur Verarbeitung traumatischer Erlebnisse und der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit ist.
Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vom 15.03.2013
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