Familienpolitik

Juristinnenbund mahnt Reformen zum Wechselmodell an

Wenn sich beide Eltern nach einer Trennung sich die Betreuung gleichmäßig teilen, ergeben sich von der Gesetzgebung bislang nur unzulänglich erfasste finanzielle Folgen. Diese wirken sich zum Nachteil unterhaltsbeziehender Kinder und alleinerziehender Eltern aus, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt, so der Deutsche Juristinnenbund e.V. in einer Stellungnahme.

23.10.2020

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme vorgestellt, in der die unterhalts- und sozialrechtlichen Reformbedarfe für paritätische Betreuungsmodelle (sogenanntes Wechselmodell) nach Trennung und Scheidung dargestellt und Reformen angemahnt werden. „Das Wechselmodell darf kein Modell sein, um Unterhalt zu sparen. Hier braucht es Klarstellungen der Gesetzgebung und klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen für alle Eltern.“, erklärt die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Aber auch im Sozialrecht setzt sich der djb für angemessene finanzielle Rahmenbedingungen ein: „Denn es soll nicht nur ein Modell für gutverdienende Eltern sein. Durch das Leben in zwei Haushalten entstehen höhere Kosten – dies muss angemessen berücksichtigt werden, auch im Grundsicherungsrecht, beim Kinderzuschlag oder beim Unterhaltsvorschuss.“, so Wersig weiter.

In der Vergangenheit hatte der djb bereits darauf hingewiesen, dass das Wechselmodell kein Modell ist, das durch richterliche Entscheidungen durchgesetzt werden kann und stattdessen dafür geworben, die gesetzlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für eine paritätische Aufteilung von Sorgearbeit zu verbessern. In der Stellungnahme des djb werden nun die unterhaltsrechtlichen Auswirkungen des Wechselmodells bezogen auf Kindes- und Betreuungsunterhalt, sowie die ebenfalls komplexen Regelungsbedarfe im Sozialrecht dargestellt. Eine berufsübergreifend besetzte Arbeitsgruppe aus Familien- und Sozialrechtsexpertinnen aus zwei Fachkommissionen des djb hat gemeinsam die Position des djb vorbereitet.

Die Stellungnahme ist auf der Webseite des djb abrufbar.

Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 21.10.2020

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