Europa
Junge Geflüchtete sollten ab dem 18. Lebensjahr befristet zusätzliche Unterstützung erhalten
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Die Mitgliedsstaaten des Europarates sollten jungen Geflüchteten ab dem 18. Lebensjahr befristet zusätzliche Unterstützung bereitstellen, damit diese ihre Rechte wahrnehmen können: So lautet eine Empfehlung für die Unterstützung junger Geflüchteter im Übergang ins Erwachsenenleben, die das Ministerkomitee des Europarates verabschiedet hat.
26.04.2019
Die Empfehlung sieht vor, dass jungen Geflüchteten ab dem 18. Lebensjahr befristet zusätzliche Unterstützung bereitgestellt wird, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können. Die Empfehlung wurde im Rahmen des Aktionsplans des Europarates zum Schutz von Flüchtlings- und Migrantenkindern in Europa (2017–2019) und seines Programms „Jugend für Demokratie“ verabschiedet.
Empfehlung in Englischer Sprache
Unterstützung im Übergang zum Erwachsenenleben
Der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs für Migration und Flüchtlinge, Tomáš Boček, erklärte: „Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, die soziale Inklusion junger Geflüchteter zu fördern. So wird sichergestellt, dass sie aktive Mitglieder der Gesellschaft werden und zur Verbesserung ihrer eigenen Situation und jener der Aufnahmegesellschaft beitragen. Ich freue mich, einen Beitrag zur ersten Empfehlung des Europarates für die Unterstützung junger Geflüchteter im Übergang zum Erwachsenenleben geleistet zu haben. Das ist ein wirksames Mittel, um Radikalisierung zu bekämpfen und eine inklusive Gesellschaft zu schaffen.“
Menschrenrechte und Grundfreiheiten sichern
In der Empfehlung äußert das Ministerkomitee seine tiefe Sorge darüber, dass junge Geflüchtete zu den am meisten schutzbedürftigen Gruppen zählen und dauerhaft mit dem Risiko konfrontiert sind, dass ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten verletzt werden. Besonders schwierig ist die Lage für unbegleitete oder von ihren Angehörigen getrennte Flüchtlinge sowie für junge weibliche Geflüchtete.
Quelle: Europarat vom 24.04.2019
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