Bayerischer Jugendring

Jugendarbeit muss weiter möglich gemacht werden

Der Landesvorstand des Bayerischen Jugendrings (BJR) hat eine Entschließung zur Situation von Kindern und Jugendlichen verabschiedet. Jugendarbeit müsse trotz gebotener pandemiebedingter Einschränkungen niedrigschwellig bleiben und weiter möglich sein. Anlass ist die aktuelle Diskussion über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) im Hauptausschuss des Deutschen Bundestags.

17.11.2021

In der Entschließung formuliert der BJR Forderungen basierend auf den Bedürfnissen und Rechten junger Menschen sowie zur Unterstützung und Rechtssicherheit für die Jugendarbeit an Politik und Verwaltung in Bayern:

„Die derzeit geltenden bayerischen Vorgaben für den Infektionsschutz ermöglichen Jugendarbeit mit pandemiebedingten Einschränkungen und in einem verantwortungsvollen 3G-Rahmen. Das ist gut und richtig – und im Hinblick auf die Teilhabemöglichkeiten junger Menschen und die psychischen Auswirkungen der Corona-Jahre auf Kinder und Jugendliche auch unbedingt geboten. Gerade deswegen muss frühzeitig klar sein, wie es nach dem Auslaufen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 24. November weitergeht. Aus gutem Grund ist die Jugendarbeit als außerschulische Jugendbildung eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Sie muss trotz gebotener pandemiebedingter Einschränkungen niedrigschwellig bleiben und weiter für die Kinder und Jugendlichen zugänglich sein.

Der Impfstatus junger Menschen unter 18 Jahren darf auf jeden Fall nicht ausschlaggebend für eine gesellschaftliche Teilhabe sein. Minderjährige dürfen noch nicht selbst darüber entscheiden, ob sie ein Impfangebot annehmen. Die neue bayerische Übergangsregelung für sportliche, musikalische und schauspielerische Eigenaktivitäten von 12- bis 17-Jährigen, die bis Ende des Jahres gelten soll, wird ausdrücklich begrüßt. Allerdings muss rechtzeitig vor Weihnachten feststehen, wie es im neuen Jahr weitergeht. Die erfolgreiche kontinuierliche Testung von Schüler:innen ist in die Überlegung miteinzubeziehen. Für eine Übergangszeit ist es im Hinblick auf eine sichere Teilhabemöglichkeit in anderen Bereichen der Gesellschaft unabdingbar, kostenlose PCR-Tests/Antigentests für Minderjährige ortsnah vorzuhalten.

Trotzdem leistet die Jugendarbeit in Bayern ihren Beitrag, um die Impfquote bei den 12- bis 17-Jährigen zu erhöhen. Sie klärt über das Thema auf und wirbt dafür, sich immunisieren zu lassen. Der Anteil der Geimpften unter den 12- bis 17-Jährigen zeigt in die richtige Richtung, obwohl es erst seit rund drei Monaten eine Impfempfehlung der Stiko für diese Altersgruppe gibt. Im Hinblick auf die mehr oder weniger stagnierende Impfquote bei den volljährigen Menschen und die stark steigenden Infektionszahlen muss zumindest über verpflichtende Impfungen für bestimmte Berufsgruppen neu nachgedacht werden.

Der Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ermöglicht den Bundesländern, auch nach Auslaufen der „pandemischen Lage von nationaler Tragweite“ Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu ergreifen, die je nach Situation vor Ort unterschiedlich ausfallen können. In der Begründung dieses Gesetzentwurfs wird ausdrücklich betont, dass „bei der Anordnung von Schutzmaßnahmen (…) auf die Belange von Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen“ ist. Der BJR appelliert an die Staatsregierung, an die Bezirksregierungen, Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden, bei ihren Entscheidungen zur Pandemiebewältigung die besondere Situation von Kindern und Jugendlichen im Blick zu behalten.

Kinder und Jugendliche haben Bedürfnisse, die für ihre Persönlichkeitsentwicklung und ihr Wohlbefinden essenziell sind. Sie brauchen den Austausch mit Gleichaltrigen. Sie wollen ihre Kontakte pflegen und ausweiten, Neues lernen und ausprobieren. Es ist eine fundamentale Entwicklungsaufgabe von Jugendlichen, sich in der Gesellschaft zu positionieren und Haltungen zu sich selbst und zur Welt zu entwickeln. Persönliche Begegnungen mit Gleichaltrigen sind unverzichtbar für die Persönlichkeitsentwicklung. Junge Menschen wollen und müssen auch am öffentlichen Leben teilhaben – und dazu brauchen sie Erlebnis- und Begegnungsräume außerhalb von Schule und Familie.

Leider kommen diese Bedürfnisse in der öffentlichen Diskussion um pandemiebedingte Einschränkungen oder Öffnungen des öffentlichen Lebens nach wie vor kaum vor. Wenn Kinder und Jugendliche doch vorkommen, dann als zu beschulende oder zu betreuende „Objekte“ und nicht als aktive und eigenverantwortliche Subjekte der Gesellschaft, die auch in einer Pandemie ein Recht auf Teilhabe und Mitbestimmung ihrer Lebensrealitäten haben.“

Quelle: Bayerischer Jugendring vom 15.11.2021

Redaktion: Alena Franken

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