Förderung
Jetzt bewerben: AU-EU-Kooperationsstipendien für Jugendprojekte


Der Start der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das AU-EU Youth Action Lab wird bekannt gegeben. Jugendorganisationen aus der Europäischen Union (EU) oder aus einem der zwölf unten aufgeführten Länder der Afrikanischen Union (AU) haben die Möglichkeit, Fördermittel für innovative Projekte zur Bewältigung globaler Herausforderungen zu erhalten.
10.02.2025
Das Youth Action Lab Programm bietet vier verschiedene Arten von Zuschüssen für Organisationen mit Sitz in der AU: Innovation, Unternehmertum, Repräsentation und Zusammenarbeit. Mit diesen Zuschüssen sollen von jungen Menschen geleitete Organisationen über einen Zeitraum von 12 oder 18 Monaten, je nach Art des Zuschusses, unterstützt werden. Die Kooperationszuschüsse stehen auch Organisationen mit Sitz in der EU offen.
Mit den Kooperationszuschüssen werden Jugendorganisationen finanziell unterstützt, die sich an der Politikgestaltung und der interkontinentalen Zusammenarbeit zwischen Afrika und Europa beteiligen. Für Konsortien von Jugendorganisationen stehen Zuschüsse in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung. Jedes Konsortium sollte aus mindestens einer afrikanischen und einer europäischen Organisation bestehen. Wenn Ihr Projekt bewilligt wird, dauert der Förderzeitraum von Mai 2025 bis April 2026.
Die Kooperationsstipendien haben folgende Ziele:
Junge Menschen, insbesondere marginalisierte Jugendliche, in die Lage zu versetzen, sich effektiv für ihre Rechte und Prioritäten einzusetzen, indem ihnen die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit sie sich auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene politisch engagieren können.
Bereitstellung von Ausbildung und Ressourcen, damit junge Menschen verstehen, wie sie sich mit staatlichen Institutionen auseinandersetzen und die Politik als aktive Bürger beeinflussen können.
Erleichterung von Verbindungen zwischen Jugendorganisationen in Afrika und Europa, um den interkulturellen Dialog und gemeinsame Initiativen zu fördern.
Jugendorganisationen aus der AU und der EU müssen sich gemeinsam bewerben, wobei mindestens zwei Organisationen Teil des Konsortiums sein müssen. Die Anträge müssen gemeinsam eingereicht werden; eigenständige Anträge einer einzelnen Organisation werden nicht akzeptiert.
Förderfähigkeit
Um einen Kooperationszuschuss zu beantragen, muss die Organisation die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Es handelt sich um eine formale, von jungen Menschen geführte Organisation, die rechtlich registriert ist, über ein Bankkonto und eine Leitungsstruktur verfügt. Entscheidungsträger*innen müssen zwischen 18 und 35 Jahren alt sein.
- Der Sitz der Organisation muss sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem der folgenden 12 afrikanischen Länder befinden: Äthiopien, Kenia, Mosambik, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Somalia (Region Somaliland), Tansania, Tunesien, Uganda, Sambia oder Simbabwe.
- Mindestens eine der kooperierenden Organisationen muss bereits in einem Projekt mit mindestens einem anderen Partner zusammengearbeitet haben.
Antragsprozess
- Der Leitfaden für Antragsteller muss sorgfältig durchgelesen werden.
- Es ist sicherzustellen, dass die Förderkriterien erfüllt sind.
- Das Projekt muss zusammen mit mindestens einer Partnerorganisation aus dem anderen Kontinent vorbereitet werden.
- Der gemeinsame Antrag sollte über die Website des Youth Action Lab eingereicht werden.
Bewerbungsschluss: 16. März 2025.
Weitere Informationen sind auf der Website für Kooperationsstipendien verfügbar.
Quelle: european youth forum vom 09.01.2025 (aus dem Englischen übersetzt von der Redaktion)
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