Förderinformationen
Info-Heft zur Inklusionspauschale veröffentlicht
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Das inklusive Klassenzimmer ist an vielen Schulen im Rheinland schon Realität - wie hier in der Grundschule Wolperath-Schönau
Gemeinsames Lernen mit und ohne Handicap: Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zeigt Fördermöglichkeiten auf. Die Inklusionspauschale finanziert Sachausstattung, technische Hilfsmittel, Umbau, Therapie und Pflege in Schulen.
30.03.2012
Köln. 30. März 2012. In einem neuen Info-Heft zeigt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) die Fördermöglichkeiten seiner Inklusionspauschale auf. Das Programm ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit Behinderung den Besuch einer allgemeinen Schule. Schulträger im Rheinland können die Inklusionspauschale beim LVR für Umbaumaßnahmen, technische Hilfsmittel oder Personalkosten beantragen. Das Info-Heft im Miniformat umfasst 18 Seiten und passt in jede Hosentasche.
Oft scheitert das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Handicap am Geld. "Das ist schade, denn von der gemeinsamen Beschulung profitieren auch Kinder ohne Behinderung", ist LVR-Schuldezernent Michael Mertens überzeugt. "Sie erwerben Sozialkompetenz, lernen hilfsbereit und tolerant zu sein. Der LVR hat sich das Thema Inklusion auf die Fahne geschrieben und mit der Inklusionspauschale ein wirksames Instrument geschaffen, um Hindernisse beim gemeinsamen Lernen aus dem Weg zu räumen. Wir wollen den guten Standard der LVR-Förderschulen auch bei der inklusiven Beschulung an allgemeinen Schulen etablieren", so Mertens weiter.
Träger allgemeiner Schulen sehen sich häufig nicht in der Lage, die notwendigen Rahmenbedingungen für den inklusiven Unterricht zu schaffen. Hier setzt die Inklusionspauschale an: Der LVR unterstützt allgemeine Schulen finanziell, wenn sie beispielsweise behinderungsgerechte Schulmöbel, technische Hilfsmittel, eine Rollstuhlrampe oder therapeutisches Personal benötigen. Die Pauschale bietet der LVR für Kinder und Jugendliche mit den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sprache sowie Sehen an. Sie greift immer dann, wenn ein Schulträger die erforderlichen Rahmenbedingungen für das gemeinsame Lernen nicht selbst schaffen kann.
Seit Einführung der Pauschale im Jahr 2010 hat der LVR 212 Schülerinnen und Schüler mit rund 500.000 Euro unterstützt. Über 800 Beratungsgespräche mit Schulen, Eltern, Schulämtern und zahlreichen anderen Akteuren hat die LVR-Stabstelle Inklusion seitdem geführt. "Wir hoffen, dass nun noch mehr Menschen auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam werden und sich bei uns melden", sagt Wilfried Kölzer aus der Stabstelle.
Das Infoheft finden Sie unter Bestellmöglichkeit unter <link http: www.lvr.de _blank external-link-new-window external link in new>www.lvr.de > Service > Publikationen.
Quelle: Landschaftsverband Rheinland
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