Interviewreihe „Kinderschutz in der Praxis“

Im Gespräch – Leitung eines Kinder- und Familienzentrums

Wie sieht es mit der Umsetzung von Kinderschutzmaßnahmen in der Praxis aus? In unserer dreiteiligen Interviewreihe geben Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe Einblicke in ihren beruflichen Alltag und berichten von ihren individuellen Perspektiven und Erfahrungen im Umgang mit (möglichen) Kindeswohlgefährdungen.

21.07.2026

Kinderschutz hat viele Facetten und kennt keinen Stillstand. Das machen Anpassungen oder Ergänzungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Länderebene ebenso deutlich wie kommunale, regionale und lokale Maßnahmen. Eine Stärkung der Partizipation von Betroffenen und die Vernetzung von Akteur*innen unterschiedlicher Disziplinen zum Wohl der Kinder und ihrer Familien ist gewünscht.  

Benjamin Behrens ist seit 2015 Leiter des IB Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) Griesheim im hessischen Frankfurt. Nach der Ausbildung zum Erzieher hat er noch ein Pädagogikstudium absolviert. Die Kindertageseinrichtung, in der er früher schon als Erzieher tätig war, besteht heute aus Krippe, Kindergarten und Hort. Sie kooperiert im KiFaZ mit Angeboten der Evangelischen Familienbildung Frankfurt am Main.

Behrens, dem der Kontakt und der Austausch mit den Menschen vor Ort sehr wichtig ist, sagt: „Wir verstehen uns als Ruhepol im Sturm, der in der Welt tobt. Für Kinder soll dieser Platz ein sicherer Hafen sein.“

Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung umfasst mehr als den Blick aufs Kind

Herr Behrens, welche Rolle spielt das Thema Kinderschutz in Ihrem persönlichen beruflichen Alltag?

„Eine sehr große, sowohl in meinem persönlichen als auch im beruflichen Alltag. Es gibt Fälle, in denen wir nach § 8a SGB VIII tätig werden. Aber Kinderschutz ist sehr vielschichtig und fängt für mich viel früher an. Bei den so genannten Soft Skills: den Kinderrechten, die wir den Kindern vermitteln. Dazu gehört z. B. ihr Recht, über den eigenen Körper zu bestimmen und Stopp zu sagen. Wir wollen Kinder mündig machen. Sie sollen sich sicher fühlen, in dem, was sie uns sagen. Dabei ist es wenig hilfreich, immer gleich die große ‚Kindeswohlgefährdungs-Paragrafen-Keule‘ auszupacken.“

Was meinen Sie damit?  

„In einer Einrichtung, in der ich früher gearbeitet habe, haben Eltern, die direkt mit dem Verdacht der Kindeswohlgefährdung konfrontiert wurden, ihr Kind sofort abgemeldet und sind weggezogen. Es wurde noch versucht, Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen. Der kann in einem solchen Fall aber ins Leere laufen. Das ist ein Punkt, der zu beachten ist. Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung umfasst für mich mehr als den Blick aufs Kind. Wenn es sagt, mir geht es zu Hause nicht gut, muss ich behutsam vorgehen und darf dabei auch die individuelle Geschichte der Familie nicht außer Acht lassen. Es ist mir eine Herzensangelegenheit, Menschen unabhängig von ihrem sozialen, kulturellen oder religiösen Hintergrund so anzunehmen, wie sie sind. Dazu gehört auch, zu erkennen, wo und weshalb Eltern an ihre Grenzen stoßen. Und was sie brauchen, um ein alternatives Handlungsangebot zu bekommen. Wir haben die direkte Möglichkeit, uns hierzu mit der städtischen Fachstelle Kinder-, Jugend- und Elternberatung auszutauschen.“

Sie haben gesagt, die Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung sei manchmal wie Stochern im Nebel. Wie werden Sie auf mögliche Gefährdungen aufmerksam?

„Das ist unterschiedlich. Der klassische Fall ist, dass wir in der Teamsitzung im regelmäßigen Turnus oder bedarfsgerecht über ein Kind sprechen und entsprechende Beobachtungen gemacht wurden. Es gibt auch Situationen, in denen sich Kinder uns direkt offenbaren. Viel schwieriger ist es, eine Gefährdung aus dem Verhalten des Kindes abzuleiten. Mir ist es aber wichtig, die Kinder ernst zu nehmen und Schwierigkeiten herauszufiltern.“  

Könnten Sie ein Beispiel nennen?

„Wir hatten einen Fall, bei dem ein Kind immer ohne Frühstück hungrig zu uns kam. Es sagte auch, dass die Familie nicht so viel Geld habe. Wir haben die alleinerziehende Mutter zum Elterngespräch eingeladen. Sie sagte, dass ihr Kind zu Hause nur Schokolade essen wolle, sie das aber nicht möchte. Da sie wusste, dass es bei uns ein gesundes, ausgewogenes Essen gibt, wollte sie das Kind lieber gleich zum Frühstücken hierher bringen. Im Gespräch stellte sich auf der anderen Seite heraus, dass die Mutter überfordert war. Sie bezog Bürgergeld und war finanziell sehr am Kämpfen. Dazu kam noch ein Krankheitsbild. Wir sprachen ihr Mut zu, sagten, es wäre gut, wenn sie sich Unterstützung in Form sozialpädagogischer Familienhilfe holen würde.“

Die Eltern erreichen und mit ins Boot holen

Warum ist es Ihrer Meinung nach erforderlich, Mut zu machen?

„Aus meiner Erfahrung heraus haben Eltern oft Vorbehalte gegenüber Ämtern. Wir betreuen hier viele Familien mit Flucht- und Gewalterfahrung. Sie haben nicht selten Angst vor Institutionen. Und es trifft Eltern natürlich, wenn sie hören, sie seien möglicherweise nicht gut zu ihrem Kind gewesen. Deshalb ist es nicht nur wichtig, die Kinder stark zu machen, sondern auch die Eltern. Ihnen Mut zu machen, damit sie Vertrauen bekommen.

Ich sehe meine Rolle partizipativ, will Menschen in Entscheidungsprozesse einbeziehen. Das gilt für mein Team, die Kinder wie auch für die Eltern, die so weit wie möglich mit ins Boot geholt werden sollen. Wir gehen auf sie zu, bieten mit der Elternbegleitung in unserem Foyercafé bei einer Tasse Kaffee bereits früh und präventiv eine sehr niedrigschwellige Form der Beratung an.“

Was ist das Ziel eines Elterngesprächs bei einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls?

„Es werden Maßnahmen vereinbart, die wir ausprobieren. Bei einem Folgetermin, meistens vier Wochen später, überprüfen wir, ob sich die Eltern wie angeraten an das jeweilige Amt gewendet haben oder nicht. Wenn sie in Abwehrhaltung gehen, empfinde ich das als besondere emotionale Herausforderung. Es erfordert viel Fingerspitzengefühl und fällt leichter, wenn es gelingt, mit einem positiven Blick an die Sache heranzugehen.

Die Mutter im oben genannten Fall ist zum Jugendamt gegangen und hat zum Wohle aller eine Unterstützung für die Familie bekommen.  

Wenn ich merke, dass Sachen gelingen, und sehe, die Eltern nehmen die Hilfe an und sind letztendlich dafür dankbar, gibt das natürlich auch persönlich Kraft, die bei Belastungen und für weitere Herausforderungen stärkt.“

Wo geraten Elterngespräche an Grenzen?

„Wir hatten einen Fall, da hat ein Kind gesagt, ‚Mama hat mich mit dem Gürtel geschlagen‘. Als es die Jacke auszog, waren auch Striemen auf dem Rücken zu sehen. In einem solchen Fall erfolgt natürlich sofort, ohne Elterngespräch, eine Meldung ans Jugendamt.“

Klare, standardisierte Abläufe geben Sicherheit

Was gibt Ihnen – beruhend auf Ihren Erfahrungen – bei der Einschätzung bzw. im Umgang mit einer potenziellen Kindeswohlgefährdung mehr Sicherheit?  

„Hier in Frankfurt gibt es einen klaren Ablauf. Er ist für alle Träger gleich und gibt vor, wer wann was macht und es im Bedarfsfall wie weitergibt. Das gibt Sicherheit. Im Rahmen des Ermessensspielraums helfen standardisierte Abläufe dabei, Entscheidungen zu begründen.

Bei mir laufen die Fäden in der Einrichtung zusammen. Wenn ich eine Meldung aus dem Team zu einem Fall nach § 8a SGB VIII bekomme, informiere ich meine Vorgesetzten beim IB. Bei der Fallbesprechung ist immer jemand aus dem Leitungsteam dabei. Wir füllen einen Gefährdungseinschätzungsbogen aus und ziehen eine ‚Insoweit erfahrene Fachkraft‘ (ISEF) hinzu. Je nachdem, wie schwerwiegend der Fall ist, kommt es nach der Ersteinschätzung zum Elterngespräch oder zur Meldung ans Jugendamt.  

Zwischen zwei- und viermal im Jahr wenden wir uns mit einem Einschätzungsbogen ans Jugendamt. Ins Gespräch mit Eltern gehen wir viel häufiger, rund 10 Mal im Jahr führen wir ein sogenanntes Erstgespräch in diesem Bezug.

Wird der Bogen nicht ans Jugendamt weitergeleitet, muss das begründet und schriftlich festgehalten werden. Er wird zehn Jahre lang aufbewahrt. Sollte es später noch zu Auffälligkeiten kommen, könnte darauf zurückgegriffen werden.“

Was empfinden Sie als eher verunsichernd?

„Fälle psychisch-emotionaler Gewalt, die nicht immer greifbar sind. Man muss mit den Familien ins Gespräch gehen und darf nicht alle unter Generalverdacht stellen. Bei Unsicherheiten ist der Austausch im Team und mit der Fachberatung ISEF hilfreich.  

Fallsupervision ist das eine, Supervision für das Team das andere, das unterstützend wirkt. So auch bei der Organisations- und Teamentwicklung, in die wir jetzt stärker im Kontext des institutionellen Gewaltschutzkonzepts einsteigen.

Als förderlich empfinde ich auch die fortlaufenden Fortbildungstage, die unser Träger für alle anbietet. Sie helfen unter anderem dabei, Warnsignale für eine Kindeswohlgefährdung besser zu erkennen. Für neue Mitarbeitende gibt es grundsätzlich eine Schulung zum Kinderschutz. Der hessische Bildungs- und Erziehungsplan ist hierfür Grundlage.“

Sie haben bereits von der Kooperation mit beratenden Fachstellen und dem Jugendamt gesprochen. Wie haben Sie die bisherige Zusammenarbeit empfunden?

„Immer sehr gewinnbringend. Zum Beispiel mit der Kinder-, Jugend- und Elternberatung, in der Sozialpädagog*innen und Psycholog*innen arbeiten. Die Mitarbeitenden kommen regelmäßig in die Einrichtung, sorgen auf Elternabenden auch für Aha-Erlebnisse bei den Eltern.  

Auch die Kooperation mit dem Jugendamt war bislang stets wertschätzend und auf Augenhöhe. Einmal wurde ein Kind für uns überraschend in Obhut genommen; in der Krippe hatte es keine Auffälligkeiten gegeben. Das Kind wurde mit der Mutter in einer Eltern-Kind-Einrichtung untergebracht. Wir sind darüber in guten Gesprächen gewesen.“

Was könnte Ihrer Meinung nach den Kinderschutz weiter stärken und Defizite abbauen?

„Die gesellschaftliche Anerkennung für den Berufszweig Erzieher*innen. Denn die ist für soziale Dienstleistungen nicht in dem Maße vorhanden, wie sie es verdient hätten. Das müsste sich auch in der Bezahlung niederschlagen. Denn wer eine Gruppe von 25 Kindern managt, hat auch ein Managergehalt verdient. Das würde Mehrwert und Jobanreize schaffen und damit dazu beitragen, auch den Kinderschutz noch zu verbessern.  

Ein Fachkräftezuwachs könnte auch einen besseren Betreuungsschlüssel ermöglichen. Wir haben 2,5 Stellen pro Gruppe und bräuchten das doppelte.  

Gut wäre zudem der weitere Ausbau multiprofessioneller Teams. Bei uns zum Beispiel ergänzt um einen oder eine Kinder- und Jugendpsycholog*in.  

Wir haben gute Kontakte zu Beratungsstellen und Frühförderstellen, ein solches Netz müsste meines Erachtens bundesweit gestreut sein.“  

Das Interview führte Gabi Winter (freie Autorin).